NRW:Rhein-Sieg-Kreis/Kreisverband/Vorstand/Antragsfabrik/Satzungsänderung003

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderung an den Vorstand RSK.



Antragstitel

Frauenquote

Antragsteller

Tunnelstrom

Antragstyp

Satzungsänderung

Antragstext

Antragstext

Die Kreismitgliederversammlung möge folgenden Antrag – gegebenenfalls modular - beschließen und den Text an bezeichneter bzw. anderer geeigneter Stelle in die Satzung des KV Rhein-Sieg aufnehmen.

Modul 1 §5 Nr. 4. wird ergänzt um folgende Formulierung: „Mindestens einer der beiden Vorsitzenden ist eine Frau. Die weiteren Positionen des Vorstandes müssen zu mindestens der Hälfte mit Frauen besetzt sein. Transgenderen Personen steht es frei, für alle Vorstandspositionen zu kandidieren. Sollte keine Frau für einen Frauen zustehenden Platz kandidieren bzw. gewählt werden, so entscheidet die Versammlung über das weitere Verfahren. Die Entscheidung bedarf der Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Frauen.“

Modul 2 §8 Nr. 1 wird ergänzt um folgende Formulierung: „Für die Besetzung des Vorstandes eines Ortsverbandes gelten die Regelungen von §5 Nr. 4.“

Modul 3 §8 Nr. 2.1. wird geändert in „Die Ortsgruppe wählt sich zwei gleichberechtigte Sprecher. Mindestens einer der beiden Sprecher ist eine Frau. Die Sprecher sind gegenüber dem Vorstand vertretungsberechtigt und organisieren die Kommunikation zwischen dem Vorstand und der Ortsgruppe. Desweiteren vertreten sie die Ortsgruppe gegenüber der Öffentlichkeit. §5 Nr. 4. Sätze 5-7 gelten.“

Modul 4 Die Satzung wird ergänzt um einen Abschnitt §8a „Besondere Bestimmungen zur Geschlechtergerechtigkeit“. Nr.1 „Crews, Arbeitskreise, Arbeitsgruppen, Projektgruppen sowie vergleichbare Organisationen der Piratenpartei Rhein-Sieg sollten sich nach Möglichkeit jeweils zwei gleichberechtigte Sprecher wählen. Mindestens einer der beiden Sprecher sollte dabei eine Frau ein. Dann gelten §5 Nr. 4. Sätze 5-7.“ Nr.2 „Bei der Aufstellung von Listen für Kommunalwahlen wird mindestens die Hälfte der „aussichtsreichen Positionen“ mit Frauen besetzt. Dies sind alle Positionen, die den Piraten Rhein-Sieg nach der jeweiligen Wahlordnung bei der Erreichung des Mindestanteiles an Wählerstimmen, der zur Zuteilung von Mandaten an die Piraten Rhein-Sieg führen würde, zufallen.“

Bemerkung: Nr.1 und Nr. 2 sind gegebenenfalls modular abzustimmen.


Antragsbegründung

Begründung Es deutet einiges darauf hin, dass Frauen unter den Mitgliedern der Piratenpartei unterrepräsentiert sein könnten. Was die aktuellen Listenaufstellungen zur BTW 2013 angeht, ist dies besonders augenfällig. So waren in Bayern von 90 Listenkandidaten lediglich 5 Frauen, in BW 7 von 73. Aktuell (9.12.) kandidieren 9 Frauen neben 32 Männern in NRW für die Landesliste. Entsprechend gering ist der Anteil von Frauen auf aussichtsreichen Listenplätzen bisher. Ähnlich sieht es in wichtigen Gremien der Partei aus. So wählte sich der Berliner Landesverband, der den höchsten Anteil von Parteimitgliedern gemessen an der Bevölkerungszahl hat, einen rein männlichen Landesvorstand.

Der Antragsteller nimmt den geringen Frauenanteil an aktiven Mitgliedern und Funktionsträgern als Defizit der Piratenpartei wahr. Der größere Teil der Bevölkerung ist so bei der Teilhabe an Entscheidungsprozessen der Piratenpartei unterrepräsentiert. Lebenserfahrung und viele Studien zum Einfluss der Geschlechterzusammensetzung von Gruppen lassen vermuten, dass Diskussionsstil, Kreativität, Teameffizienz und die Ergebnisqualität in Teilen der Partei unter der mangelnden Beteiligung von Frauen leiden. Es ist davon auszugehen, dass dies die Attraktivität der Partei für Wählerinnen, aber auch für männliche Wähler tatsächlich beeinträchtigt und nicht nur ein Darstellungsproblem in den Medien ist.

Sechs Jahre nach der Gründung der Piratenpartei ist nicht mehr davon auszugehen, dass die bestehende „Postgender“-Betrachtungsweise einen Beitrag zur Geschlechtergerechtigkeit leisten wird. Dies wird auf anderem Wege geschehen müssen. Mit diesem Antrag wird eine geschlechtergerechte Besetzung der Funktionen und Wahllisten der Piratenpartei Rhein-Sieg per Satzung hergestellt. Der Antragsteller erwartet, dass durch die Sichtbarkeit und das Wirken der Funktionsträgerinnen und Listenkandidatinnen nach innen und außen auch der Anteil von aktiven Frauen unter den Mitgliedern der Partei gesteigert wird.

Denjenigen, die diese Ziele für falsch oder nachrangig halten, empfiehlt der Antragsteller die Ablehnung des Antrages. Auf einige oft genannte Einwände gegen Frauenquoten wird im Folgenden kurz eingegangen.

Der Antragsteller teilt die Auffassung vieler, dass fachliche und persönliche Qualifikation die wichtigsten Kriterien bei der Besetzung von Funktionen in Organisationen ist. Die Nichtwahl einer Frau, die diese Kriterien nach Auffassung der Mitglieder nicht erfüllt, bleibt jedoch auch bei Annahme dieses Antrages zulässig. Befürchtungen, im Zweifelsfall blieben viele qualifizierte Männer wegen der Quote ohne Amt oder Mandat, bittet der Antragsteller nach Prüfung der Qualifikation der aktuellen männlichen Amts- und Mandatsträger der Piratenpartei Deutschlands einmal kritisch zu hinterfragen.

Kurzfristig ist der Mangel an Frauen, die für Ämter und Mandate überhaupt antreten, ein objektives Problem. Für diese Fälle hat der Antragsteller ein pragmatisches Verfahren anderer Organisationen übernommen. Ziel des Antrages ist es natürlich auch, eine größere Motivation für Mitglieder und gewählte Amtsträger zu erzeugen, Frauen für die Besetzung vakanter Funktionen zu gewinnen.

Dem Antragsteller ist natürlich bewusst, dass es neben dem Geschlecht andere Faktoren sozialer Diskriminierung gibt, die die ungerechte Besetzung von Ämtern befördern. Jedoch stellt sich die Frage, warum der offensichtlichste Missstand, nämlich die deutliche Unterrepräsentierung des Merkmals „Geschlecht = weiblich“, das die Mehrheit der Bevölkerung trägt, nicht zuerst adressiert werden sollte. Die mit der Einführung einer Frauenquote direkt zusammenhängende mögliche Diskriminierung von transgenderen Menschen soll durch die Regelung im Antrag vermieden werden. Evtl. zielführendere oder umfassendere Vorschläge hierfür sind dem Antragsteller sehr willkommen.

Schließlich, ja, diese Maßnahme bedeutet eine Form von Zwang. Skeptikern sei die Durchsicht des Antragsbuches zu BPT12.2 empfohlen unter dem Aspekt, wie viele Anträge auf Individuen oder Organisationen einen Zwang ausüben wollen. Es geht hier um eine geeignete Abwägung.

Für die Interessierten außerhalb des Rhein-Sieg-Kreises sei abschließend bemerkt, dass es keinen spezifischen Anlass gibt, ausgerechnet im Rhein-Sieg-Kreis erstmals eine Frauenquote in der Piratenpartei einzuführen. Es gibt etliche aktive Frauen im Kreisverband, seinem Vorstand und in seinen AKs. Der KV fiel bisher nicht durch besondere Vorfälle im Zusammenhang mit Geschlechterdiskriminierung auf. Gerade deshalb sind die Voraussetzungen gut. Und wir im RSK wären auch bei diesem Thema vorn. Übrigens wirkt das generische Maskulinum in der KV-Satzung mit den beantragten Änderungen noch seltsamer als ohnehin, aber das gehen wir später einmal an.

tl;dr Die Piratenpartei (sic!) muss weiblicher werden.

Piratenpad
Datum der letzten Änderung

21.02.2013