NRW:Rhein-Sieg-Kreis/Kreisverband/Kreisparteitag 2013 2/Antragsfabrik/Satzungsänderung003

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderung für den KPT {{{parteitag}}}.


Antragstitel

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Antragsteller

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Antragstyp

Satzungsänderung

Antragstext

Der KPT möge folgende Änderung der Satzung des KV beschließen:

§6 Der Vorstand


4. Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Generalsekretär und bis zu 2 Beisitzern. Die rechtsgeschäftliche Vertretung erfolgt durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter mindestens ein Vorsitzender oder der Schatzmeister.

5. Der 1. und 2. Vorsitzende sind gleichberechtigt.

...

7. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn zumindest 3 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind, und mindestens der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende oder der Schatzmeister anwesend ist.

...

Tritt der Schatzmeister zurück bzw. kann dieser seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so wird seine Aufgabe kommissarisch bis zum nächsten Kreisparteitag auf den Landesschatzmeister übertragen.

10. Tritt ein Beisitzer oder der Generalsekretär zurück oder kann seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so kann sein Amt beim nächsten KPT neu besetzt werden.


Antragsbegründung

Die Erfahrung des letzten Jahres zeigt, dass ein Vorstand in der bisherigen Größen nicht zwingend erforderlich ist, sofern alle Mitglieder des KVor ihren Aufgaben gewissenhaft nachkommen und "Zuständigkeiten" soweit wie möglich im Vorfeld geregelt sind.

Der Hinzunahme eines GenSek vereinfacht die Verwaltung und trägt zur Strukturbildung bei. Es handelt sich hierbei NICHT um eine "Sonderposition" sondern ist lediglich eine "Umbennung" des Verwaltungs-/-Büropiraten wie man ihn von einem vKV kennt.

Grundsätzlich könnte man dies auch über die GO des KVor definieren, jedoch ist es von Vorteil, wenn sich jmd für diese Aufgabe meldet, der sie auch machen möchte. Stichwort "Trostpreis"

Eine "Übergabe" nach Ende der Amtszeit wird ebenfalls vereinfacht. Die Geschäftsordnung des KVor muss nicht mehr viele individuelle Detailregelungen enthalten, dies beschleunigt die Einarbeitungszeit erheblich.

Es ist für den LV ebenfalls eine Entlastung eines Ansprechpartner zu haben, der anhand der Funktion erkennbar ist. Doppelte Anfragen etc. werden vermieden.

Die "klassische" vKV Struktur - wie wir sie auch hatten - besteht aus: 2 Sprechern und dem Verwaltungspiraten. Wenn man hier den Schatzmeister und ein bis zwei "Helferlein" hinzufügt, hat man die Klare Aufgabenteilung ohne die Flexibilität zu verlieren welche in einem KVor benötigt wird.


Datum der letzten Änderung

04.06.2013


[[Kategorie:Antragsfabrik_KPT_RSK_{{{parteitag}}}_Satzungsänderung ]]