NRW:Rhein-Sieg-Kreis/Kreisverband/Kreisparteitag 2013 1/Antragsfabrik/Satzungsänderung013

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderung für den KPT {{{parteitag}}}.


Antragstitel

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Antragsteller

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Antragstyp

Satzungsänderung

Antragstext

Der Kreisparteitag wird gebeten folgende Satzungsänderung zu beschließen, sollte die Änderung des §8 im Satzungsänderungsantrag012 nicht beschlossen worden sein.

Änderung des §8 Untergliederungen

IST:

  2.5 Eine Ortsgruppe hat Anrecht auf die finanziellen Mittel eines Ortsverbandes. Die Verwaltung und diesatzungsgemäße Verwendung
der Mittel obliegt dem Kreisschatzmeister. Der Kreisschatzmeister hat die Pflicht, die satzungswidrige Verwendung von
Mitteln zu unterbinden. 3. Die Untergliederungen werden durch Beschluss des Kreisparteitages endgültig anerkannt.


NEU:

  2.5 Eine Ortsgruppe hat Anrecht auf die finanziellen Mittel eines Ortsverbandes.
3. Untergliederungen des Kreisverbands verfügen über keine selbständige Kassenführung und eigene Finanzplanung. Die Verwaltung
und die satzungsgemäße Verwendung der Mittel obliegt dem Kreisschatzmeister. Der Kreisschatzmeister hat die Pflicht,
die satzungswidrige Verwendung von Mitteln zu unterbinden.


Antragsbegründung

Dies würde einen gewichtigen Grund gegen Ortsverbände entfernen (kein Schatzmeister, kein Rechechschaftsbericht nötig, der Kosten und Probleme verursachen kann). Eine ähnliche Regelung findet sich in der Bundesatzung der Linken: "Kreisverbände sind die kleinsten Gebietsverbände mit selbständiger Kassenführung und eigener Finanzplanung."


Datum der letzten Änderung

14.05.2013


[[Kategorie:Antragsfabrik_KPT_RSK_{{{parteitag}}}_Satzungsänderung ]]