NRW:Rhein-Sieg-Kreis/Kreisverband/Kreisparteitag 2013 1/Antragsfabrik/Satzungsänderung011

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderung für den KPT {{{parteitag}}}.


Antragstitel

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Antragsteller

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Antragstyp

Satzungsänderung

Antragstext

Der Kreisparteitag wird gebeten folgende Satzungsänderung zu beschließen.
neu einzufügende §xx

Organisationseinheiten innerhalb des Kreisverbandes
§x.1 Präambel Grundlage dieser Strukturordnung ist die Erkenntnis, dass sich Arbeiten in Teams zumeist besser erledigen lassen.
Für solche Gruppierungen (Organisationseinheiten) soll diese Ordnung ähnliche Voraussetzungen schaffen ohne die Individualität
einer solchen Gruppe zu beschneiden.
§x.2 – Begriffe 1. Organisationseinheiten im Sinne dieser Ordnung sind a) Arbeitsgruppen (AG), b) Arbeitskreise (AK), c) Projektgruppen (PG). 2. Die Organisationsliste ist die RSK INFO Mailingliste. 3. Zweidrittel-Mehrheit in dieser Organisationsordnung bedeutet, dass bei einer Entscheidung mindestens doppelt so viele gültige
Ja-Stimmen wie gültige Nein-Stimmen abgegeben werden.
§x.3 – Transparenz 1. Die Treffen aller Organisationseinheiten sind grundsätzlich öffentlich. Die Organisationseinheiten haben eine transparente
Arbeitsweise sicherzustellen. 2. Jede Organisationseinheit unterhält mindestens eine Wiki-Internetpräsenz und veröffentlicht dort zeitnah insbesondere a) die Mitglieder dieser Organisationseinheit (mit Pseudonym oder Klarname), b) den Koordinator der Organisationseinheit, c) die Termine der Treffen sowie deren Ort, d) das Entscheidungsmodell sowie e) Protokolle der Treffen. 3. Treffen sind zu protokollieren und zeitnah auf der Organisationsliste zu veröffentlichen a) bei der Gründung, b) bei der Planung von Aktionen, c) bei Ausschlüssen von Mitgliedern, d) wenn Entscheidungen getroffen werden. 4. Jede Organisationseinheit gibt vierteljährlich einen Tätigkeitsbericht gegenüber dem Kreisvorstand ab. Anhand dieser Berichte
stellt der Vorstand die Aktivität fest.
§x.4 – Gründung einer Organisationseinheit 1. Die Absicht zur Gründung sowie der erste Sitzungstermin eines Arbeitskreises, einer Arbeitsgruppe bzw. einer Projektgruppe
ist auf derRSK-Info Mailingliste mit einer Frist von 7 Tagen mit Angabe des Themas der Gruppe zu veröffentlichen. 2. Zur Gründung einer Organisationseinheit müssen mindestens drei Mitglieder des Kreisverbandes Ihren Willen dazu bekunden.
Sie gilt als gegründet, wenn die Gründung dem Kreisvorstand per E-Mail oder in einer Vorstandssitzung bekannt gegeben wurde. 3. Organisationseinheiten geben sich einen eindeutigen Namen. Mögliche Namensverwechslungen mit anderen Organisationseinheiten
sind auszuschließen. 4. Aus dem Namen von Arbeitskreisen, Arbeitsgruppen und Projektgruppen ist der Zweck dieser Organisationseinheit zu erkennen.
Sie wird entsprechend mit dem Präfix „AK“, „AG“ oder „PG“ abgekürzt und hat das Suffix „RSK“. 5. Der Kreisvorstand und der Kreisparteitag können jederzeit und ohne Fristbindung Organisationseinheiten ins Leben rufen.
Beide können Organisationseinheiten offiziell mit Aufgaben betrauen oder ihnen diese wieder entziehen. 6. Der Kreisvorstand und der Kreisparteitag haben das Recht, Organisationseinheiten unter Angabe von Gründen anzuweisen, ihren Namen
zu ändern und Organisationseinheiten umzubenennen, wenn sie der Anweisung nicht nachkommen.
§x.5 – Entscheidungsmodell und Arbeitsstruktur 1. Jede Organisationseinheit kann sich ein eigenes, basisdemokratisches Entscheidungsmodell geben, welches auf der
Wiki-Internetpräsenz zu veröffentlichen ist. 2. Sofern kein eigenes Entscheidungsmodell beschlossen wurde, gilt die einfache Mehrheit. 3. Die Organisationseinheiten benennen zu jeder Zeit mindestens einen Koordinator, der Ansprechpartner für den Kreisvorstand und
den Kreisparteitag ist. 4. Die Organisationseinheit sollte sich selber Regelungen zu Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern, Auftrennung,
Selbstauflösung undZusammenschluss mit einer anderen Organisationseinheit geben.
§x.6 – Mitgliedschaft in Organisationseinheiten 1. Mitglied einer Organisationseinheit im Sinne dieser Ordnung kann jeder Pirat sowie jeder Interessierte werden,
Mehrfachmitgliedschaften sind erlaubt. 2. Der Austritt aus einer Organisationseinheit ist durch einfache Willenserklärung möglich. 3. Sollte sich die Organisationseinheit keine eigenen Regelungen diesbezüglich gegeben haben, können ihre Mitglieder
über den begründeten Ausschluss eines anderen Mitglieds entscheiden, wenn mindestens doppelt
so viele gültige Stimmen dafür wie gültige Stimmen dagegen abgegeben werden. Diese Entscheidung ist zu protokollieren und
auf der Wiki-Internetpräsenz zu veröffentlichen.
§x.7 – Auflösung Eine Organisationseinheit löst sich auf, wenn a) sie dies mit einer 2/3-Mehrheit der bei einem Treffen anwesenden Mitglieder beschließt und sich die Organisationseinheit diesbezüglich keine anderslautenden eigenen Regelungen gegeben hat, b) weniger als drei ihrer Mitglieder Mitglieder des Kreisverbandes sind, c) sie sich nicht auf mindestens einen Koordinator verständigen kann, d) der Kreisvorstand die Inaktivität selbiger feststellt, e) Kreisparteitag oder Kreisvorstand dies mit 2/3-Mehrheit beschließen.
§x.8 – Arbeitskreis Arbeitskreise dienen der Diskussion und Erarbeitung von politischen Positionen und Aussagen der Piratenpartei Deutschland,
Landesverband NRW, Kreisverband Rhein-Sieg und somit zur innerparteilichen Willensbildung.
§x.9 – Arbeitsgruppe Eine Arbeitsgruppe bearbeitet permanente Aufgaben, die nicht Teil der innerparteilichen Willensbildung sind. Dieses können Dienste
wie zum Beispiel das Wiki, Forum oder Mailinglisten sein sowie die Herstellung von Flyern, Pressemitteilungen und Ähnliches.
§x.10 – Projektgruppen 1. Eine Projektgruppe bearbeitet zeitlich befristet Aufgaben, die nicht Teil der innerparteilichen Willensbildung sind.
Dieses können zum Beispiel die Koordination von Wahlkämpfen, Aktionen und Ähnliches sein. 2. Die PG bestimmt ein Zieldatum, an dem sich die Projektgruppe automatisch auflöst. 3. Eine PG kann sich selbst in eine AG wandeln.


Antragsbegründung

Aktuell sind in der Satzung des Kreisverbandes keine Organisationseinheiten vorgesehen. Daher existiert nur die Möglichkeit, Organisationseinheiten auf Landesebene zu gründen, wofür der Landesvorstand und der Landesparteitag zuständig wären. Dies macht bei Arbeiten innerhalb des Kreises keinen Sinn, weswegen eine Anpassung auf den Kreisverband sinnvoll ist. Es handelt sich bei dem Vorschlag um die Strukturordnung des Landesverbands, die mit geringen Änderungen auf den Kreisverband angepasst wurde.


Datum der letzten Änderung

14.05.2013


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