NRW:Rhein-Sieg-Kreis/Kreisverband/Kreisparteitag 2013 1/Antragsfabrik/Satzungsänderung010

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderung für den KPT {{{parteitag}}}.


Antragstitel

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Antragsteller

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Antragstyp

Satzungsänderung

Antragstext

Der Kreisparteitag wird gebeten folgende Satzungsänderung zu beschließen. Die Themenbereiche können auf Wunsch des KPT auch einzeln abgestimmt werden.
neu einzufügender §xx

§xx Ständige Kreismitgliederversammlung
(1) Der Kreisverband Rhein-Sieg nutzt die Software LiquidFeedBack. Die Instanz heisst "LiquidFeedback RSK" und
implementiert für den Kreisverband die ständige Kreismitgliederversammlung. (2) In der ständigen Kreismitgliederversammlung können nachfolgende Themenbereiche verbindlich abgestimmt werden: (a) Meinungsbild, (b) Positionspapier zu kommunalen Themen des Kreisverbandes Rhein-Sieg, (c) Wahlprogrammpunkte zu kommunalen Themen des Kreisverbandes Rhein-Sieg, (d) Änderungen der Geschäftsordnung des Kreisverbandes Rhein-Sieg
(3) Das Regelwerk wird in der LQFB-GO beschrieben, welche nur durch den KPT geändert werden kann.
(4) Die Instanz (Absatz 1) wird nach zur Verfügungstellung des LQFB Systems aktiviert.
Die ersten 3 Monate wird die Instanz in einer Vorlaufphase betrieben. Nach der Vorlaufphase tritt die Verbindlichkeit
gem. Absatz 2 in Kraft.


Antragsbegründung

Um nicht von den wenigen Kreisparteitagen abhängig zu sein, ist die Implementierung einer ständigen Kreismitgliederversammlung eine sehr gute Alternative. Mit dieser Lösung sind wir im Kreisverband flexibel und können zeitnah Beschlüsse fassen. Des Weiteren zeigen wir damit die Möglichkeiten der ePartizipation, welche wir kommunal von den Städten und Gemeinden fordern. Zur Vermeidung des Ausschlusses von nicht-internetaffinen Mitgliedern werden Lösungsansätze entworfen, die dies abmildern sollen z.B. Nutzung von vorhandenen Laptops auf Stammtischen oder ähnliches. Es soll nach Möglichkeit eine Instanz des Landes- oder Bundesverbandes genutzt werden um den administrativen Aufwand gering zu halten. Sollte langfristig keine Instanz für den Kreisverband zur Verfügung gestellt werden können, bestünde die Möglichkeit eine eigene Instanz zu installieren und zu betreiben. Dies wäre allerdings mit einem erhöhten Personalaufwand (Administration und Verwaltung) verbunden. Ziel ist es den Betrieb der ständigen Kreismitgliederversammlung möglichst schnell, aber spätestens bis Ende 2013 aufzunehmen.


Datum der letzten Änderung

14.05.2013


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