NRW:Rhein-Sieg-Kreis/Kreisverband/Kreisparteitag 2013 1/Antragsfabrik/Satzungsänderung003

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderung für den KPT {{{parteitag}}}.


Antragstitel

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Antragsteller

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Antragstyp

Satzungsänderung

Antragstext

Der Kreisparteitag wird gebeten folgende Satzungsänderung zu beschließen.
Änderung §4 Abs. 3.3 und Streichung §10.2

§4 Abs. 3.3
Bisher

Die Antragsfrist für ordentliche Parteitage beträgt 21 Tage. Spätestens 14 Tage vor ordentlichen Parteitagen sind die Anträge 
in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge
im Wortlaut zu veröffentlichen.
Für Satzungs- und Programmänderungsanträge gilt eine Antragsfrist von 42 Tagen.

Neu:

Die Antragsfrist für ordentliche Parteitage beträgt 7 Tage. Für Satzungs- und  Programmänderungsanträge gilt eine Antragsfrist
von 14 Tagen. Die Anträge müssen zur Antragsfrist im Wortlaut in der Antragsfabrik
veröffentlicht werden oder dem Vorstand vorliegen, welcher diese dann veröffentlicht.



§10 Abs. 2

Änderungen der Satzung des Kreisverbandes kann der KPT nur beschließen, 
wenn sie auf der Tagesordnung der Einladung bekannt gegeben worden sind.


Antragsbegründung

Die Antragsfristen sind für einen KPT unrealistisch lang gewählt worden. Wir nehmen uns mit diesen langen Fristen sehr viel Bearbeitungszeit weg.
Die Angabe der Tagungsdauer ist im Regelfall auch unrealistisch im Vorfeld anzugeben, daher wird auch dieser Passus gestrichen.


Datum der letzten Änderung

14.05.2013


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