NRW:Rhein-Sieg-Kreis/Kreisverband/Kreisparteitag 2013 1/Antragsfabrik/Satzungsänderung003
Antragstitel
{{{antragstitel}}} Antragsteller
{{{antragsteller}}} Der für das Attribut „Antragsteller1“ des Datentyps Seite angegebene Wert „{{{antragsteller}}}“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen. Antragstyp
Satzungsänderung Antragstext
Der Kreisparteitag wird gebeten folgende Satzungsänderung zu beschließen. §4 Abs. 3.3 Die Antragsfrist für ordentliche Parteitage beträgt 21 Tage. Spätestens 14 Tage vor ordentlichen Parteitagen sind die Anträge Neu: Die Antragsfrist für ordentliche Parteitage beträgt 7 Tage. Für Satzungs- und Programmänderungsanträge gilt eine Antragsfrist
Änderungen der Satzung des Kreisverbandes kann der KPT nur beschließen,
Antragsbegründung
Die Antragsfristen sind für einen KPT unrealistisch lang gewählt worden. Wir nehmen uns mit diesen langen Fristen sehr viel Bearbeitungszeit weg.
Datum der letzten Änderung
14.05.2013 |
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