NRW:Rhein-Sieg-Kreis/Kreisverband/Kreisparteitag 2013 1/Antragsfabrik/Programmänderung014
Antragstitel
{{{antragstitel}}} Antragsteller
{{{antragsteller}}} Der für das Attribut „Antragsteller1“ des Datentyps Seite angegebene Wert „{{{antragsteller}}}“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen. Antragstyp
Programmänderung Antragstext
Der Kreisparteitag wird gebeten an geeigneter Stelle in das Grundsatzprogramm folgenden Unterpunkt aufzunehmen. Falls der Antrag nicht im Ganzen angenommen wird, wird um eine modulare Abstimmung gebeten. Open Data Präambel Open Data bedeutet die freie Verfügbar- und Nutzbarkeit von - meist öffentlichen - Daten. Sie beruht auf der Annahme, dass vorteilhafte Entwicklungen eingeleitet werden, wenn Daten für jedermann frei zugänglich gemacht werden. Dies betrifft insbesondere die Abwesenheit von Copyright, Patenten oder anderen proprietären Rechten. Um dies zu ermöglichen, sind alle bereits erfassten öffentlichen Daten entsprechenden freien Lizenzen zuzuführen. Offene Daten sind sämtliche Datenbestände, die im Interesse der Allgemeinheit der Gesellschaft ohne jedwede Einschränkung zur freien Nutzung, zur Weiterverbreitung und zur freien Weiterverwendung frei zugänglich gemacht werden. Modul 1 Daten der öffentlichen Verwaltung Alle Datenbestände, die in den öffentlichen Verwaltungen des Rhein-Sieg Kreises, z.B. von Behörden oder staatlichen Instituten generiert werden, wurden im Vorfeld durch den Steuerzahler finanziert. Damit hat jeder Bürger einen Anspruch darauf, diese Daten einsehen und nutzen zu dürfen. Aus diesem Grund sollen diese in einem allgemein maschinenlesbaren Format frei zur Verfügung zu stehen. Bestehende Hürden für die Einsicht und Nutzung dieser Daten müssen abgebaut werden, dazu gehört auch eine übersichtliche Darstellung der verfügbaren Datenbestände. Beispielhaft aufgezählt verstehen die Piraten Rhein-Sieg darunter folgende Informationen:
Die Bestimmungen des Datenschutzes sind selbstverständlich einzuhalten. Modul 2 durch staatliche Stellen mitfinanzierte Daten Häufig werden Datenbestände durch private Unternehmen in Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen generiert und somit wesentliche Teile durch Steuergelder finanziert. Die öffentlichen Stellen müssen daher angehalten werden, auch in solchen Fällen das Open Data Prinzip anzuwenden und dies bei der Auftragsvergabe oder Subventionszuweisung als Kriterium vorzuschreiben.
Antragsbegründung
Den Bürgerinnen und Bürgern muss eine Möglichkeit geschaffen werden sich für alle Belange ihres Umfeldes ausreichend informieren zu können. Dies kann nur durch die notwendigen Daten erfolgen. Im Regelfall sind diese Daten schon vorhanden und durch Steuergelder finanziert worden. Daher müssen alle Daten einer freien Lizenz zugeführt und öffentlich einsehbar gemacht werden. Die Allgemeinheit hat für diese Daten schon bezahlt. Sehr gutes Beispiel ist hier wieder Berlin http://daten.berlin.de/ . Wir müssen uns in den Räten dafür stark machen, dass auch hier Transparenz und Rechtssicherheit geschaffen wird, indem eine freie Lizenz und die Veröffentlichung aller Unterlagen zum Einsatz kommt. Piratenpad
Datum der letzten Änderung
14.05.2013 |
[[Kategorie:Antragsfabrik_KPT_RSK_{{{parteitag}}}_Programmänderung ]]