NRW:Rhein-Sieg-Kreis/Kreisverband/Kreisparteitag 2013 1/Antragsfabrik/Programmänderung010

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Antragstitel

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Antragsteller

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Antragstyp

Programmänderung

Antragstext

Der Kreisparteitag wird gebeten an geeigneter Stelle in das Grundsatzprogramm folgenden Unterpunkt aufzunehmen. Falls der Antrag nicht im Ganzen angenommen wird, wird um eine modulare Abstimmung gebeten.

Fluglärm/Nachtflugverbot

Modul 1 Gesundheitsschutz hat oberste Priorität

Die Piraten des Rhein-Sieg Kreises sehen die Schäden und Gesundheitsgefahren, die von einer nächtlichen Lärmbelastung ausgeht. Insbesondere der Flugverkehr des Köln/Bonner Flughafens mit seiner Nachtflugerlaubnis stellt hier eine immense Belastung für die Bevölkerung dar. Der Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger hat für die Piraten oberste Prioriät.

Modul 2 Flughafen als Wirtschaftsfaktor

Der Flughafen Köln/Bonn ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor im Rhein-Sieg Kreis. Die direkten wie indirekten Arbeitsplätze, die entstehenden Steuereinnahmen und die Anziehungskraft für weitere Unternehmen sind für den Rhein-Sieg Kreis von großer Bedeutung.

Modul 3 Verantwortung statt Verbote

Die Nachtflugerlaubnis des Flughafen Köln/Bonn ist durch mehrere Gerichte für rechtskräftig erklärt worden. Daher ist eine Einschränkung des Nachtfluges bis zum Jahre 2030 in Form eines Verbotes nicht möglich. Dieser Rechtsgrundlage sind sich die Piraten des Rhein-Sieg Kreises bewusst und streben daher einen Ausgleich zwischen der gesundheitlichen Gefährdung der Bevölkerung und den positiven wirtschaftlichen Effekten des Flughafens an.

Modul 4 Maßnahmenkatalog

Die Piraten des Rhein-Sieg Kreises fordern einen geeigneten Maßnahmenkatalog um den unterschiedlichen Interessen und der Rechtssprechung gleichermaßen gerecht zu werden. Zur Reduzierung der Fluglärmbelastung wären folgende Maßnahmen denkbar:

  • Erhöhung der nächtlichen Start- und Landegebühren auf ein vergleichbares Niveau von anderen nationalen Flughäfen
  • 50% der durch die Erhöhung der Start- und Landegebühren eingenommenen Mehrerlöse fließen dem Fonds zum Lärmschutz zu.
  • Einführung einer Lärmgebühr bei Maschinen, die einen definierten Lärmpegel überschreiten. Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Lärmpegel.
  • Der definierte maximale Lärmpegel soll spätestens im Jahr 2025 40 dB oder weniger betragen.
  • Die Lärmprämie wird in einen Fonds eingezahlt. Die Gelder daraus werden ausschließlich für Lärmschutzmaßnahmen verwendet z.B. bessere Lärmschutzverglasung.
  • Die Betreibergesellschaft des Flughafens beteiligt sich mit einer noch zu definierenden Summe am Lärmschutzfonds.
  • Es müssen neue Start- und Landeverfahren getestet werden und die Ergebnisse sind öffentlich zu machen. Wenn durch eines der getesteten Verfahren die Lärmbelastung minimiert werden kann, muss dieses auch eingesetzt werden.


Antragsbegründung

Der Flughafen Köln/Bonn ist ein wichtiger Wirtschaftsindikator für die umgebenden Kreise. Dieser muss erhalten werden, auch um die ca 13.000 direkten Arbeitsplätze zu sichern. Weitere ca 12.000 Arbeitsplätze werden indirekt durch den Flughafen geschaffen, der ein Jahresumsatz von ca 2 Milliarden € und ein Steueraufkommen von 200 Millionen € ausweisen kann. Dennoch müssen die Bürgerinnen und Bürger vor zuviel Lärm insbesondere in den Nachtstunden geschützt werden. Da ein Nachtflugverbot bis 2030 nicht möglich ist, müssen Maßnahmen ergriffen werden um die Lärmbelastung zu minimieren. Insbesondere Modul 4 beschreibt mögliche Maßnahmen, die einen Ausgleich für zu laute Maschinen und zu viele Nachtflüge bietet.

Piratenpad
Datum der letzten Änderung

14.05.2013


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