NRW:Rhein-Erft-Kreis/KPT/2015.1/Anträge
Satzungsänderungsanträge
Der Kreisparteitag möge eine der folgenden Satzungsänderungen beschließen:
Modul 1: In § 6b Abs. 1 der Satzung werden die Worte „zwei stellvertretende Vorsitzende“ durch die Worte „bis zu zwei stellvertretende Vorsitzende“ ersetzt.
Modul 2: In § 6b Abs. 1 der Satzung werden die Worte „zwei stellvertretende Vorsitzende“ durch die Worte „ein oder zwei stellvertretende Vorsitzende“ ersetzt.
Modul 3: In § 6b Abs. 1 der Satzung werden die Worte „zwei stellvertretende Vorsitzende“ durch die Worte „ein stellvertretender Vorsitzender“ ersetzt.
Modul 4: In § 6b Abs. 1 der Satzung werden die Worte „zwei stellvertretende Vorsitzende“ und das ausleitende Komma gestrichen.
Antragsteller: Piratonym
Anmerkung: Das Ticket für diesen Antrag ist #136490.
Hiermit stelle ich folgenden Satzungsänderungsantrag.
Es geht um § 6b (9), welcher hier im Wortlaut eingefügt ist:
"Tritt ein Vorstandsmitglied zurück oder kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen oder sein Amt aus anderen Gründen nicht weiter bekleiden so gehen seine Kompetenzen per Vorstandsbeschluss auf andere Vorstandsmitglieder über. Tritt der erste Vorsitzende von seinem Amt zurück, so rückt automatisch der stellvertretende Vorsitzende auf seine Position. Ist der Posten des Schatzmeisters unbesetzt, ist unverzüglich ein außerordentlicher Kreisparteitag einzuberufen, um freie Posten neu zu besetzen."
Ich habe folgende alternativ abzustimmende Möglichkeiten der Anpassung, hierbei soll zuerst abgestimmt werden welche der Möglichkeiten die Versammlung favorisiert, dann soll bei der favorisierten Möglichkeit über deren Annahme abgestimmt werden.
1. Möglichkeit, Streichung des letzten Satzes, § 6b (9) lautet neu:
"Tritt ein Vorstandsmitglied zurück oder kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen oder sein Amt aus anderen Gründen nicht weiter bekleiden so gehen seine Kompetenzen per Vorstandsbeschluss auf andere Vorstandsmitglieder über. Tritt der erste Vorsitzende von seinem Amt zurück, so rückt automatisch der stellvertretende Vorsitzende auf seine Position."
2. Möglichkeit, Änderung und Entschärfung, ein KPT wäre nicht
unverzüglich notwendig und auch nicht als Außerordentlicher KPT
durchzuführen, § 6b (9) lautet neu:
"Tritt ein Vorstandsmitglied zurück oder kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen oder sein Amt aus anderen Gründen nicht weiter bekleiden so gehen seine Kompetenzen per Vorstandsbeschluss auf andere Vorstandsmitglieder über. Tritt der erste Vorsitzende von seinem Amt zurück, so rückt automatisch der stellvertretende Vorsitzende auf seine Position. Ist der Posten des Schatzmeisters unbesetzt, ist dieser auf dem nächsten regulären Kreisparteitag neu zu besetzen. Bis zum neu besetzen des Posten des Schatzmeisters, gehen seine Kompetenzen per Vorstandsbeschluss auf ein anderes Vorstandsmitglied über."
3. Möglichkeit, KPT binnen 6 Monaten, sonst gleich wie Möglichkeit 2:
"Tritt ein Vorstandsmitglied zurück oder kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen oder sein Amt aus anderen Gründen nicht weiter bekleiden so gehen seine Kompetenzen per Vorstandsbeschluss auf andere Vorstandsmitglieder über. Tritt der erste Vorsitzende von seinem Amt zurück, so rückt automatisch der stellvertretende Vorsitzende auf seine Position. Ist der Posten des Schatzmeisters unbesetzt, ist dieser auf dem nächsten regulären Kreisparteitag, spätestens jedoch nach 6 Monaten, neu zu besetzen. Bis zum neu besetzen des Posten des Schatzmeisters, gehen seine Kompetenzen per Vorstandsbeschluss auf ein anderes Vorstandsmitglied über."
Antragsteller: utzer
Anmerkung: Das Ticket für diesen Antrag ist #130424.
Anmerkung von Antragsteller: Möglichkeit 2 wäre mein Favorit, ich bin aber nicht sicher ob wir die Regelung anpassen wollen, meiner Meinung nach handelt es sich bei Möglichkeit 2 eine kommissarische Schatzmeisterin. Laut Vereinsrecht ist es möglich Vorstandposten kommissarisch zu besetzen, der übrige Vorstand beauftragt dann eine Person seiner Wahl, hier dann eben eine aus eigenen Reihen.