NRW:Rhein-Erft-Kreis/GO Kreisbuero
- beschlossen auf der Kreismitgliederversammlung 2012.2 am 23.06.2012 -
- geändert auf der Kreismitgliederversammlung 2012.3 am 17.11.2012 -
Inhaltsverzeichnis
Präambel
(1) Diese Geschäftsordnung gilt im Rahmen der Bestimmungen der Satzung der Piratenpartei Deutschland und der Satzung der Piratenpartei NRW.
(2) Diese Geschäftsordnung muss von der Kreismitgliederversammlung, im Einklang mit der Geschäftsordnung der Kreismitgliederversammlung des Rhein-Erft-Kreises mit mindestens doppelt so vielen Ja- wie Nein-Stimmen beschlossen werden.
(3) Diese Geschäftsordnung kann von der Kreismitgliederversammlung des Rhein-Erft-Kreises mit mindestens doppelt so vielen Ja- wie Nein-Stimmen geändert werden.
(4) Die Geschäftsordnung ist nach Inkrafttreten zu veröffentlichen.
Geschäftsordnung des Kreisbüros
§1 Aufgaben, Rechte und Pflichten des Kreisbüros
(1) Das Kreisbüro dient der Unterstützung des Landesvorstandes bei den lokalen Aufgaben der Mitgliederverwaltung, wie aufgeführt unter §3 dieser Geschäftsordnung.
(2) Das Kreisbüro dient der Unterstützung der Piraten im Rhein-Erft-Kreis.
§2 Büropiraten
(1) Piraten, die mit der Durchführung der Aufgaben des Kreisbüros nach §1 betraut sind, hei
ßen Büropiraten.
(2) Jeder Büropirat erfüllt seine Aufgaben ehrenamtlich und unentgeltlich.
(3) Die unter §3 dieser Geschäftsordnung aufgeführten Aufgaben müssen von mindestens drei Büropiraten wahrgenommen werden.
(4) Büropiraten werden durch die Kreismitgliederversammlung vorgeschlagen und gewählt. Das Wahlverfahren richtet sich nach der Geschäftsordnung der Kreismitgliederversammlung des Rhein-Erft-Kreises.
(5) Jeder Büropirat ist rechenschaftspflichtig gegenüber der Kreismitgliederversammlung. Die Rechenschaftspflicht wird wahrgenommen durch einen Tätigkeitsbericht vor der Kreismitgliederversammlung.
(6) Die Amtszeit eines Büropiraten endet mit dem Tätigkeitsbericht vor der Kreismitgliederversammlung, frühestens jedoch zwölf Monate nach der Wahl.
(7) Die Kreismitgliederversammlung kann mit mindestens doppelt so vielen Ja- wie Nein-Stimmen entscheiden, alle Büropiraten sofort oder zu einem festgelegten Zeitpunkt abweichend von Absatz 6 neu zu wählen.
§3 Verwaltungspiraten
(1) Die Verwaltungspiraten haben das Recht, die Mitgliederdaten der Piratenpartei im Rhein-Erft-Kreis einzusehen. Sie haben das Recht, die Mitglieder in Textform zu kontaktieren.
(2) Ein Verwaltungspirat lädt zu öffentlichen Stammtischen ein.
(3) Ein Verwaltungspirat lädt die Mitglieder zu Kreismitgliederversammlungen ein.
(3a) Eine Kreismitgliederversammlung ist innerhalb von 14 Monaten nach der letzten Wahl der Büropiraten zur Neuwahl selbiger einzuberufen. Sie ist außerdem einzuberufen, wenn der Landesvorstand oder ein Zehntel der Mitglieder im Kreis es verlangen. Die Einberufung ist mit dem Landesvorstand abzustimmen.
(4) Die Verwaltungspiraten sind gegenüber dem Landesvorstand rechenschaftspflichtig.
(5) Die Verwaltungspiraten sind verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit und sind Sprecher des Kreisbüros nach außen.
(6) Die Verwaltungspiraten koordinieren die Öffentlichkeitsarbeit der Arbeitskreise und Crews auf Kreisebene.
(7) Die Verwaltungspiraten sind zuständig für die redaktionelle Betreuung der Internetpräsenz des Kreisbüros.
(8) Die Verwaltungspiraten organisieren regelmäßige Treffen in denen sich die Crews und Arbeitskreise autauschen können. Vorzugsweise ein "Rhein-Erft-Mumble" nach Vorbild des Regiomumbles.