NRW:Projektgruppe/Uboot Trockendock/Bugtracker/2

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Änderungsantrag Nr.
2
Beantragt von
Darkwind
Betrifft
Satzung / §13
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge den folgenden Paragraphen zur Satzung der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen hinzufügen:

§ 13 – Urabstimmung

(1) Über Satzungsänderungen und das Grundsatzprogramm kann eine Urabstimmung einberufen werden. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Landesverbandes.

(2) Die Einladung zur Abstimmung erfolgt auf Antrag

a) von mindestens einem Zehntel der Mitglieder des Landesverbandes oder
b) des Landesparteitages.

(3) Die Antragsschrift legt den Inhalt der Urabstimmung fest.

(4) Der Landesvorstand stellt nach Eingang des Antrages fest, ob die Voraussetzungen für die Durchführung einer Urabstimmung erfüllt sind. Er ist für die Durchführung derselben zuständig.

(5) Die Kosten der Urabstimmung trägt der Landesverband.

Begründung

Um Satzungsänderungen und Programmänderungen außerhalb der Tagung von Landesparteitagen durchführen zu können, sind Urabstimmungen ein geeignetes, angemessenes Mittel, auch wenn Sie kostenintensiv sind. Je nach Anzahl der gestellten Fragen können sie sich als günstiger Erweisen, als ein eigenes einberufener Landesparteitag.


Diskussion

Es gibt den Vorschlag das Quorum in 2 a) auf ein Zwanzigstel zu senken. In Anbetracht der Kosten ist die Hürde hierfür zu niedrig, daher befürworte ich das bisherige Zehntel. --Darkwind 11:03, 22. Nov. 2011 (CET)