NRW:Oberbergischer Kreis/Geschäftsordnung Piratenbüro

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Geschäftsordnung des Piratenbüros im Oberbergischen Kreis

§ 1 Allgemeines

1. Diese Geschäftsordnung (GO) klärt die Verbindlichkeiten, Rechte und Pflichten des Piratenbüros.

2. Sie gilt mit Zweidrittelmehrheit als angenommen.

3. Änderungen an der GO bedürfen der Zweidrittelmehrheit einer Kreismitgliederversammlung (KMV).

4. Einfache Mehrheit bedeutet, dass die Zahl der "Ja"-Stimmen die der "Nein"-Stimmen übersteigen muss.

5. Zweidrittelmehrheit bedeutet, dass mindestens doppelt so viele "Ja"- wie "Nein"-Stimmen abgegeben wurden.

6. Sofern nicht anders beschrieben wird bei Anträgen eine Annahme durch einfache Mehrheit erreicht.

7. Diese Geschäftsordnung ist nach Annahme sowie Änderung unverzüglich im Wiki des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland auf der Seite des Oberbergischen Kreises und per E-Mail allen Mitgliedern im Oberbergischen Kreis öffentlich bekannt zu machen.

§ 2 Aufgaben, Rechte und Pflichten des Piratenbüros

1. Das Piratenbüro dient der Unterstützung und Arbeitserleichterung des Landesvorstandes bei den lokalen Aufgaben der Mitgliederverwaltung sowie als Anlaufstelle für die lokale Pressearbeit, wie sie in §6 dieser Ordnung im Einzelnen aufgeführt ist.

2. Das Piratenbüro hat das Recht bei Mitgliederversammlungen ein Budget für die Bewältigung der Aufgaben (Sach- und Reisekosten) zu beantragen.

§ 3 Büropiraten

1. Piraten, die mit der Durchführung der Aufgaben des Piratenbüros nach §2 betraut sind, heißen Büropirat. Die Büropiraten bilden das Piratenbüro.

2. Jeder Büropirat erfüllt seine Aufgaben ehrenamtlich und unentgeltlich.

3. Jeder Büropirat muss ein volljähriger und geschäftsfähiger Pirat sein.

4. Das Amt des Büropiraten wird durch Wahl vergeben und durch den Landesvorstand bestätigt.

5. Büropiraten sind dem Landesvorstand unterstellt.

6. Jeder Büropirat ist gegenüber der KMV rechenschaftspflichtig. Die Rechenschaftspflicht ist erfüllt durch die Veröffentlichung eines Abschlussberichtes zum Ende der Amtszeit. Die Veröffentlichung erfolgt im Piratenwiki und auf der Mailingliste Oberbergischer Kreis.

§ 4 Wahl des/der Büropiraten

1. Jeder Büropirat wird durch die Kreismitgliederversammlung vorgeschlagen und gewählt. Die wählende Kreismitgliederversammlung legt die Anzahl der zu wählenden Büropiraten vor dem Wahlgang fest.

2. Gewählt ist, wer bei einer geheimen Akzeptanzwahl mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereint.

3. Eine Kreismitgliederversammlung zur Wahl eines Büropiraten ist einzuberufen, wenn die, dem Büropiraten obliegenden, Aufgaben nicht mehr vollständig erfüllt werden und diese nicht von einem anderen Büropiraten übernommen werden und dies von mindestens fünf Prozent der Mitglieder festgestellt wird. Desweiteren, wenn das Amt des Büropiraten nach § 5 endet und dessen Aufgaben nicht von einem anderen Büropiraten übernommen werden.

§ 5 Ende der Amtszeit

1. Die Amtszeit endet nach 12 Monaten und wird kommissarisch max. bis zu 3 Monaten bis zur Neuwahl fortgeführt.

2. Weiterhin endet die Amtszeit vorzeitig:

a. durch Amtsverzicht, b. durch einen Widerspruch zu den in § 3 festgelegten Bedingungen, c. durch einen schriftlich begründeten Beschluss des Landesvorstandes, d. durch Abwahl mit einer Zweidrittelmehrheit durch die Kreismitgliederversammlung.

§ 6 Datenschutz

Jeder Büropirat muss zu Beginn seiner Amtszeit die Datenschutzverpflichtung des Landesverbandes NRW der Piratenpartei Deutschland unterzeichnen und sich entsprechend dieser und den geltenden Gesetzen datenschutzkonform verhalten.


§ 7 Aufgaben des/r Büropiraten

1. Jeder Büropirat hat das Recht die Mitgliederdaten des Oberbergischen Kreises einzusehen.

2. Das Piratenbüro hat die Pflicht die Mitglieder des Oberbergischen Kreises zu Mitgliederversammlungen einzuladen.

3. Jeder Büropirat hat das Recht die Mitglieder des Oberbergischen Kreises in Textform nach §126 III BGB zu kontaktieren und über aktuelle Ereignisse in der Partei zu informieren und zu Stammtischen und anderen Versammlungen einzuladen.

4. Sofern ein Büropirat seinen Aufgaben längerfristig nicht nachkommen kann, übernehmen die anderen Büropiraten dessen Aufgaben.

5. Den gewählten Büropiraten können durch die Kreismitgliederversammlung u.g. Aufgaben zugewiesen werden.

a) Pressesprecher

Der Pressesprecher hat die Aufgabe und das Recht Pressemitteilungen zu veröffentlichen.

Er ist zu Aussagen im Rahmen der außerparteilichen Kommunikation berechtigt und trifft diese auf Grundlage von Organen der Piratenpartei beschlossenen Positionen.

Er hat die Aufgabe, Presseanfragen entgegenzunehmen ggf. direkt zu beantworten oder einen geeigneten Gesprächspartner zu vermitteln.

b) Verwaltungspirat

Verwaltungspiraten haben die Aufgabe, bei Mitgliederversammlungen im Oberbergischen Kreis die Akkreditierung durchzuführen.

Sie haben die Aufgabe, mindestens 42 Tage vor dem regulären Ende ihrer Amtszeit zur Kreismitgliederversammlung für die Neu- oder Wiederwahl des Piratenbüros einzuladen.

6. Sofern keine bestimmten Aufgaben durch die Kreismitgliederversammlung zugewiesen werden, werden die Aufgaben gleichberechtigt durch alle Büropiraten ausgeführt.