NRW:LiquidFeedback Themendiskussion/222

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Diese Diskussionsseite bezieht sich auf folgendes Thema in LQFB: LINK

Initiative 352: §8(2) mit Leben füllen - Quorum

Der §8(2) sieht vor, das online mit einem nicht benannten Tool Satzungs-, Wahl- und Programmanträge zwischen Parteitagen behandelt werden . Der Absatz 3 ist (zu diesem Zweck?) leer und wie folgt neu zu fassen:

Der Landesparteitag legitimiert zum unter Absatz 2 beschriebenen Vorgehen die Liquid Feedback-Instanz des Landesverbandes NRW. Die Quoren der Regelwerke Satzungsänderung, Programmänderung und Wahlprogramm werden hierzu jeweils zum 01. eines Monats auf die Mitgliederzahl in NRW angepasst.

Initiative 353: §8(2) mit Leben füllen - Liquid Feedback

Der §8 Absatz (2) unserer Satzung soll mit Leben gefüllt werden. Derzeit lautet dieser:

Zwischen zwei Landesparteitagen können Änderungen der Landessatzung, Programme und Wahlprogramme vorgenommen werden, wenn mindestens 2/3 der Mitglieder des Landesverbandes sich mit dem Antrag auf Änderung schriftlich oder in einem vom Landesparteitag legitimierten Werkzeug einverstanden erklären.

Dieser Absatz sollte wie folgt geändert werden:

Zwischen zwei Landesparteitagen können Änderungen der Landessatzung, Programme und Wahlprogramme vorgenommen werden, wenn mindestens ein zwanzigstel der stimmberechtigten Mitglieder des Landesverbandes sich mit dem Antrag auf Änderung schriftlich oder in einem vom Landesparteitag legitimierten Werkzeug einverstanden erklären.

Initiative 354: §8 (2) mit Leben füllen - alternativ als "Online Parteitag"

Der §8 Absatz (2) unserer Satzung muss mit Leben gefüllt werden:

Bisher: Zwischen zwei Landesparteitagen können Änderungen der Landessatzung, Programme und Wahlprogramme vorgenommen werden, wenn mindestens 2/3 der Mitglieder des Landesverbandes sich mit dem Antrag auf Änderung schriftlich oder in einem vom Landesparteitag legitimierten Werkzeug einverstanden erklären.

Änderung: Zwischen zwei regulären Landesparteitagen können Änderungen der Landessatzung, Programme und Wahlprogramme im Rahmen eines auf 45 Tage begrenzten "Online Parteitag" mit einem vom LPT legitimierten Werkzeug vorgenommen werden. Es gilt eine verkürzte Antragsfrist von 14 Tagen und eine "Einladungsfrist"/Hinweisfrist von 28 Tagen. Dann durchlaufen die Anträge das LQFB Regelwerk. Nach "Beginn" können keine neuen Anträge mehr eingebracht werden, jedoch können bereits gestellte Anträge gemäß des Regelwerkes bearbeitet werden.

Initiative 356: verbindlicher Onlineparteitag im 3-Monate-Rhythmus

Antragstext

Der Landesverband der Piratenpartei NRW möge beschließen, dass §8 Abs.2 unserer Satzung vollständig durch folgenden Absatz ersetzt wird:

"Neben den Landesparteitagen findet im 3-Monate-Rhythmus (z.B. quartalsweise) ein Onlineparteitag statt, welcher verbindliche Entscheidungen für den Landesverband NRW der Piratenpartei Deutschland treffen kann. Der erste Monat des jeweiligen Quartals dient der Antragseinreichung (Neuphase), der zweite Monat dient der Diskussionsphase, der dritte Monat dient jeweils zur Hälfte der Eingefrorenphase (bis zum 15.) und der Abstimmung (ab dem 16. bis zum Monatsende). Näheres hierzu regelt die Geschäftsordnung des Onlineparteitags NRW."

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Hinweise (nicht Teil des Antrags)

  • Sowohl die erwähnte Geschäftsordnung als auch modulare Anträge zur Definition von "verbindliche Entscheidungen" (Positionspapiere, Satzungsänderungen, Programmänderungen) würde ich bei positivem Beschluss dieser Initiative (gerne in Zusammenarbeit mit Interessierten) entsprechend ausformulieren.
  • Als weiterer Hinweis sei hier erwähnt, dass ich persönlich (Stand Heute) im Fall eines positiven Beschlusses einer solchen Satzungsänderung als Tool LiquidFeedback in der Geschäftsordnung präferieren würde.

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Begründung

Der Antragssteller ist der Meinung, dass...

  • ...verbindliche Entscheidungen aus Kosten-, Zeit- und Partizipationsgründen (Niedrigschwelligkeit) auch online getroffen werden sollten.
  • ...durch die Bindung der unterschiedlichen Phasen an zu definierende Monate erhoffe ich mir, dass eine Konzentration auf die jeweiligen Phasen (insbesondere Diskussion und Abstimmung) erreicht wird - auch wenn dadurch etwas Flexibilität geopfert wird.
  • ...trotzdem weiterhin Meinungsbilder(!) zu beliebigen Zeitpunkten eingereicht und abgestimmt werden sollten.
  • ...die "Tooldefinition" und detaillierte Regelwerke nicht in der Satzung geregelt werden sollten, sondern - um flexibler in der Ausgestaltung und Anpassung zu sein - in einer Geschäftsordnung.

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