NRW:Landtagsfraktion/Antragsfabrik/16.WP/Sonstiges 002

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Piratenfraktion-nrw.png Dies ist ein/e Sonstiges (im Entwurfsstadium) der Basis für die Landtagsfraktion NRW in der16.WP.

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Antragstitel

Petitionsanträge als Arbeitsgrundlage für Anträge an die Landesregierung NRW

Antragsteller

PiratenPowerNRW

Antragsstatus

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Antragstyp

Sonstiges

Antragstext

Es wird bei der Landtagsfraktion der Piratenpartei NRW beantragt, sie möge sich für die Petitionen der Bürgerinnen/er stark machen. Die Eingaben der Petitionen der Bürger sind ernst zu nehmen, und darauf zu prüfen ob ein Petitionsantrag geeignet ist der eine grundsätzliche Bedeutung für das Land NRW oder deren Bürgerinnen/er hat. Liegt eine derartige geeignete Grundlage für einen Antrag an die Landesregierung NRW vor, so sind diese geeigneten Anträge - nach den Datenschutzbestimmungen - zu einem Antrag an die Landesregierung NRW zu formulieren und die Eingabe zu tätigen.

Aktuelle Fassung
nichts
Neue Fassung
nichts
Antragsbegründung

Die Sitzungen des Petitionsausschusses des Landtags NRW sind nicht öffentlich. http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_I/I.3/Sprechstunden_%26_Aktuelles.jsp Folglich sind die Bürgerinnen/er auf die Landtagsabgeordneten angewiesen.

In der vergangenen 15. Wahlperiode des Landtags sind über 25.000 Eingaben an das Landesparlament gelangt, davon wurden 26,1 % positiv entschieden, 33,9 % negativ entschieden, und 40,0 % seien unter “Sonstiges” abgehandelt worden. Ein Viertel habe zu Verbesserungen für die Petenten geführt. Von den eingegangenen Petitionen betrafen: 34,4 % das öffentliche Dienstrecht 9,2 % die Rechtspflege/Betreuung 6,5 % die Schulen bzw. Hochschulen 5,6 % den Bereich Bauen und Wohnen 5,4 % den Justizvollzug 5,2 % das Ausländerrecht 12,8 % andere Bereiche http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_I/I.3/Berichte/PA_Abschlussbericht_14.WP_scr.pdf

Die Petitionen betrafen auch Dichtheitsprüfungen von Abwasserrohren und in Sachen Schwerbehinderung, sowie auch den Rahmen des Ausländerrechts. Weitere Infos auch hier: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_I/I.3/Berichte/Halbjahresbericht_22_12_2011.pdf

Der Halbjahresbericht des Petitionsausschusses der 2. Jahreshälfte 2011 konnte nicht eingesehen werden, weil er nicht in das Internet des Landtags NRW eingestellt wurde. Die Landtagsfraktion der Piratenpartei NRW möge darauf hinwirken, dass schnellst möglich alle - nach dem Datenschutzgesetz - erlaubten Informationen des Peditionsausschusses im Internet veröffentlicht werden.

Die Landtagsfraktion der Piratenpartei NRW möge die Petitionsanträge - gemäss des Datenschutzgesetzes - sichten, und darauf prüfen ob ein Petitionsantrag geeignet ist und eine grundsätzliche Bedeutung für das Land NRW oder deren Bürgerinnen/er hat. Ist eine derartige geeignete Grundlage für einen Antrag festgestellt worden, so sind diese geeigneten Anträge - nach den Datenschutzbestimmungen - zu einem Antrag an die Landesregierung NRW zu formulieren und die Eingabe zu tätigen. Hierbei möchte der Antragsteller besonderes Augenmerk auf das Entscheidungsmerkmal “Sonstiges” verweisen, dass mit ca. 40 % auffällt. Der Antragsteller erhofft sich so mehr Transparenz, wobei es nicht darum geht, möglichst viele Infomationen zu veröffentlichen, sondern zu klären, wie es sein kann, dass ca. 40 % unter "Sonstiges" fallen, und das so u. U. Petitionsanträge bearbeitet und als Antrag bei der Landesregierung eingegeben werden, die eine grundsätzliche Bedeutung für das Land NRW oder deren Bürgerinnen/er haben.


Es wird um Bearbeitung gebeten, vielen Dank,

PiratenPowerNRW


Datum der letzten Änderung

21.11.2012


Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

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Diskussion

Die Einwände sind berechtigt, und so wurde der Antrag entsprechend angepasst.

Es wird um weitere Prüfung des Antrags gebeten. Weitere Vorschläge sind willkommen.


Mit freundlichem Gruß

21.11.2012

PiratenPowerNRW



Dieser Vorschlag ist ziemlich verwirrend. Der Antragstitel hat nicht mit dem Text zu tun, und die Begründung hat weder mit Titel noch mit Text zu tun.

Eins nach dem anderen

  • Der Titel "Petitionsanträge als Grundlage für Anträge an die Landesregierung NRW " ist inhaltlich verwirrend. Was ist damit gemeint? Eine Petition befasst sich mit einem Einzelfall. Ein Antrag betrifft das ganze Land. Von daher sind Petitionen ungeeignet als Antragsvorlage. Abgesehen davon bestehen bei Petitionen strenge datenschutzrechtliche Vorschriften, so dass sie schon aus diesem Grund gar nicht als vorlage dienen können.
  • Der Text "Die Fraktion möge sich für die Petitionen der Bürgerinnen/er stark machen" ist eine recht leere Allgemeinformel. Petitionen betreffen meist, wie gesagt, Einzelfälle. Man kann sich gar nicht generisch "für sie stark machen". Natürlich werden Petitionen ernst genommen und gewissenhaft geprüft.

--Haary 12:56, 19. Nov. 2012 (CET)


Pro/Contra-Argument: ...

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Unterstützung / Ablehnung

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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