NRW:Landesparteitag 2025.1/Anträge/SÄA001.0

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Informationen der Antragskommission
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Dies ist ein Satzungsänderungsantrag-Antrag für den Landesparteitag NRW 2025.1.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.
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Antrag selber verändern:
kann vom Antragsteller
NICHT mehr zurückgezogen werden.
Antrag kann NICHT MEHR
kopiert werden.


Antragsübersicht
Antragstyp: Satzungsänderungsantrag Antragsnummer: SÄA001.0
Antragsteller:

Wako

Einreichungsdatum: 2025/03/01 22:06:53

Symbol OK.svgfristgerecht 

Autor: Wako letzte Änderung: 24.03.2025 17:00:53 UTC von Wako
Abstimmungsergebnis: Symbol keep vote.svg Angenommen Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details


Antrag
Antragstitel: Flexiblere Größe des Landesvorstands
Antragstext:
Der Landesparteitag möge beschließen, § 6b – Der Landesvorstand (1), (10) und (11) wie folgt zu ändern:

ALT:
(1) Dem Landesvorstand gehören bis zu neun Mitglieder des Landesverbandes an: Ein Vorsitzender, ein bis zwei stellvertretende Vorsitzende, der politische Geschäftsführer, der Landesschatzmeister, der Generalsekretär und bis zu drei Beisitzer.
NEU:
(1a) Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern des Landesverbandes, der/m Vorsitzende/n, der/m stellvertretende/n Vorsitzende/n und dem/r Landesschatzmeister/in.
(1b) Zusätzlich kann der Landesparteitag eine/n Generalsekretär/in, eine/n politischen Geschäftsführer/in, eine/n weitere/e stellvertretende/n Vorsitzende/n und bis zu drei Beisitzende aus den Reihen der Mitglieder des Landesverbandes wählen.

ALT:
(10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück oder kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so gehen seine Kompetenzen per Vorstandsbeschluss auf andere Vorstandsmitglieder über. Tritt der erste Vorsitzende von seinem Amt zurück, so rückt automatisch derjenige stellvertretende Vorsitzende auf seine Position nach, welcher bei seiner Wahl die größere Zustimmung erreicht hat. Ist der Posten des Schatzmeisters unbesetzt, ist unverzüglich ein außerordentlicher Landesparteitag einzuberufen, um freie Posten neu zu besetzen.
(11) Fällt die Anzahl der Vorstandsmitglieder, die ihren Aufgaben nachkommen können, bei sieben bis neun gewählten Vorständen auf weniger als fünf bzw. bei fünf bis sechs gewählten Vorständen auf weniger als vier oder erklärt sich der Landesvorstand selbst für handlungsunfähig, ist zwecks Neubesetzung freier Posten unverzüglich ein außerordentlicher Landesparteitag einzuberufen, bis zu dem die verbleibenden Vorstandsmitglieder die Geschäfte führen.
NEU:
(10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück oder kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so gehen seine Kompetenzen per Vorstandsbeschluss auf andere Vorstandsmitglieder über. Tritt die/der erste Vorsitzende von ihrem/seinem Amt zurück, so rücken automatisch stellvertretende Vorsitzende auf die jeweils nächst höhere Position nach.
(11) Ist der Posten der/des Schatzmeisters/in unbesetzt oder die Mindestanzahl laut §6b (1a) nicht mehr gegeben oder erklärt sich der Landesvorstand selbst für handlungsunfähig, ist zwecks Neubesetzung freier Posten unverzüglich ein außerordentlicher Landesparteitag einzuberufen, bis zu dem die verbleibenden Vorstandsmitglieder die Geschäfte kommissarisch führen.

Antragsbegründung:
Die Mindestanzahl von fünf Vorstandsmitgliedern ist nicht mehr zeitgemäß, entspricht nicht mehr der Größe unseres Landesverbandes. Die Option, bis auf neun Mitglieder zu erhöhen, wenn es entsprechend Kandidierende gibt, bleibt aber erhalten.


Zusätzliche Angaben