NRW:Landesparteitag 2024.1/Anträge/SÄA001.0
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Satzungsänderungsantrag | Antragsnummer: | SÄA001.0 |
Antragsteller: |
AnnaLuese |
Einreichungsdatum: | 2024/03/29 17:23:53
fristgerecht |
Autor: | AnnaLuese | letzte Änderung: | 27.04.2024 18:32:14 UTC von Wako |
Abstimmungsergebnis: | Angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details |
Antrag | |
Antragstitel: | Auflösung einer Gliederung |
Antragstext: | |
Es wird beantragt, unter §17 – Verteilung und Verwendung der Finanzmittel den Punkt 2 >Mittelverwendung durch Kreisverbände< wie folgt zu ergänzen:
Absatz 2 Die Kreisverbände haben für eine angemessene Finanzausstattung ihrer Ortsverbände Sorge zu tragen. Existiert oberhalb des Ortsverbandes kein Kreisverband, so übernimmt diese Aufgabe der Landesverband. NEU Absatz 2 a Bei Auflösung einer Gliederung fließen alle liquiden Mittel und Sachwerte der jeweils nächst höheren Gliederung zu. Für die Abwicklung ist der Schatzmeister der jeweils höheren Gliederung zuständig. | |
Antragsbegründung: | |
In den letzten Jahren ist es zu erheblichen Problemen mit der Verwendung von Restmitteln nach Auflösung von Kreisverbänden gekommen, da noch vorhandene Finanzmittel von Banken nicht automatisch der übergeordneten Gliederung zur Verfügung gestellt werden und damit de facto der Partei für die ordnungsgemäße Mittelverwendung im Rahmen der politischen Willensbildung entzogen werden.
Um dies zu vermeiden und eine Grundlage zu schaffen, nach der die Mittel aufgelöster Verbände der Piratenpartei zufließen und nicht auf unzugänglichen Bankkonten verbleiben, wird empfohlen, die Satzung entsprechend zu ergänzen. |
Zusätzliche Angaben | |||
Zusammenfassung des Antrags: | Bisher nach Auflösung eines KV teils jahrelang auf deren Bankkonten blockierte Mittel sollen wieder genutzt werden können. | ||
Schlagworte: | KV-Auflösung | ||
Satzungsänderungsübersicht: |
(Evtl. muss dieser Antrag noch von der Antragskommission eingepflegt werden) | ||
§17 Abs 2 >Mittelverwendung durch Kreisverbände< | |||
Die Vollständigkeit und korrekte Anzeige der Satzungsänderung kann von der Antragskommission nicht garantiert werden ! |