NRW:Landesparteitag 2022.1/Anträge/WP063.0
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Wahlprogramm | Antragsnummer: | WP063.0 |
Antragsteller: |
Alessandralessa |
Einreichungsdatum: | 2021/12/17 18:18:00
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Autor: | Alessandralessa | letzte Änderung: | 19.01.2022 15:11:33 UTC von Wako |
Antragsgruppe: | Wirtschaft und Finanzen | Abstimmungsergebnis: | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Antrag | |
Antragstitel: | Ergänzung 17.7.2 "Crowdfunding" |
Antragstext: | |
Die Versammlung möge beschließen den Punkt 17.7.2 Crowdfunding an geeigneter Stelle um folgende Passage zu ergänzen:
"Auch für den kommunalen Sektor können sich Crowdfunding Projekte eignen, wie verschiedene Beispiele zeigen. Kommunen sind daher verstärkt in Fragen zum Crowdfunding zu beraten." | |
Antragsbegründung: | |
Einige Arten des Crowdfunding eignen sich auch für den kommunalen Bereich. Gerade wenn Kommunen beispielsweise notwendige Eigenanteile für Fördermittel nicht aus eigener Kraft aufbringen können oder für gewisse Projekte kein Geld in den kommunalen Haushalten ist. Die Spendenbereitschaft gerade bei sozialen Projekten ist regelmäßig hoch. Jedoch bietet diese Art des Crowdfunding einige rechtliche Fallstricke, weshalb Kommunalverwaltungen sich, auch aufgrund der meist schlechten Personalsituation, nicht an das Thema herantrauen. Sie sollten daher in diesen Belangen beraten werden. |
Zusätzliche Angaben |