NRW:Landesparteitag 2021.2/Anträge/WP011.0
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Wahlprogramm | Antragsnummer: | WP011.0 |
Antragsteller: |
Willi67 |
Einreichungsdatum: | 2021/09/24 20:18:00
fristgerecht |
Autor: | Willi67 | letzte Änderung: | 19.01.2022 00:44:48 UTC von Wako |
Antragsgruppe: | Gesundheit | Abstimmungsergebnis: | Angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details |
Antrag | |
Antragstitel: | e-Health |
Antragstext: | |
Der Parteitag möge beschließen an geeigneter Stelle folgenden Text einzutragen:
Im Gesundheitssystem ist das Spannungsfeld zwischen Sinnhaftigkeit, der Notwendigkeit von Datenaustausch und Vernetzung und dem notwendigen Datenschutz und Schutz der Persönlichkeitsrechte, sowie der ärztlichen Schweigepflicht äußerst sensibel. Wir wollen bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens die konsequente Umsetzung zugunsten der Patienten und nicht der Gesundheitswirtschaft. Ein Austausch von Krankendaten zwischen behandelnden Ärzten ist oft im Interesse des Patienten, da Fehlbehandlungen und Fehlmedikamentierungen verhindert werden können. Auch moderne Behandlungsverfahren sind auf den Datenaustausch angewiesen, wenn z.B. ein Arzt einen OP-Roboter in einem anderen Raum, Gebäude oder Ort bedient. Wir begrüßen diese technischen Möglichkeiten, die den Patienten zugute kommen.Bei diesem sinnvollen, notwendigen und sich ausweitenden Datenaustausch setzten wir uns für den konsequenten Einsatz von geeigneter Ende zu Ende Verschlüsselungssoftware und wo möglich Anonymisierung der Daten, sofern eine Weitergabe notwendig wird. Zwar unterstützen wir gut gemachte Gesetze im Bereich e-Health, jedoch ist das Digitale Versorgungsgesetz (DVG) genau das Gegenteil. Bedenklich finden wir, dass der Gesundheitsminister das Recht der Patienten auf Datensouveränität und informierte Einwilligung nicht ernst nehme. Das Projekt der Nutzung von Gesundheitsdaten sei komplett an der Bevölkerung vorbei geplant und verwirklicht worden. Wir fordern daher in der Umsetzung des DVG die Nutzung der Daten für wirtschaftliche Zwecke zu untersagen und für die Weitergabe an der Daten für Forschungszwecke eine klare Formvorgabe bei der Einwilligung der Patienten vorzuschreiben. | |
Antragsbegründung: | |
update zu 2017 erfolgt |
Zusätzliche Angaben | |||
Zusammenfassung des Antrags: | Elektronische Gesundheitsdaten | ||
Schlagworte: | E Health, Patienten, DVG |