NRW:Landesparteitag 2021.2/Anträge/WP003.0
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Wahlprogramm | Antragsnummer: | WP003.0 |
Antragsteller: |
Willi67 |
Einreichungsdatum: | 2021/09/24 12:24:00
fristgerecht |
Autor: | Willi67 | letzte Änderung: | 19.01.2022 00:34:25 UTC von Wako |
Antragsgruppe: | Familien- und Geschlechterpolitik | Abstimmungsergebnis: | Angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details |
Antrag | |
Antragstitel: | Freie Selbstbestimmung von geschlechtlicher und sexueller Identität und Orientierung |
Antragstext: | |
Wir stehen für eine Politik, welche die freie Selbstbestimmung von geschlechtlicher und sexueller Identität und Orientierung respektiert und fördert. Fremdbestimmte Zuordnungen zu einem Geschlecht oder zu Geschlechterrollen lehnen wir ab.
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Geschlechterrolle, der sexuellen Identität oder Orientierung ist Unrecht, weshalb wir auch die Erfassung des Merkmals „Geschlecht“ durch staatliche Behörden sowie den Zwang zu geschlechtseindeutigen Vornamen ablehnen. Positiv sehen wir Piraten, dass das Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung im Mai 2021 eingeführt wurde und somit auch in NRW nach § 1631 e BGB Gültigkeit hat. Kinder und Jugendliche können derzeit mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung den Namen und Personenstand ändern. Wir fordern, dass Jugendliche ab Vollendung des 14. Lebensjahres eigenständig über die Änderung entscheiden dürfen. Dies entspricht zum einen der zunehmenden Entscheidungsfähigkeit, die Jugendlichen in anderen Rechtsbereichen, z. B. bei der Wahl der Konfession bzw. Religion, zugetraut wird. Zum anderen ist die Berücksichtigung des Willens von Kindern und Jugendlichen sowie deren Diskriminierungsschutz aufgrund der UN-Kinderrechtskonvention eindeutig geboten. Das Transsexuellengesetz (TSG) ist ein Bundesgesetz und es unterliegt der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Viele Verfahren nach TSG laufen über Prozesskostenhilfe (PKH). Je nach den wirtschaftlichen Verhältnissen wird diese bisher mit oder ohne Ratenzahlung bewilligt. Wir setzen uns dafür ein, dass Jugendliche ab dem 16 Lebensjahr den Antrag ohne Erziehungsberechtigte und Vormundschaft durchführen können. Wir fordern weiterhin, dass bei allen Verfahren nach dem TSG die Verfahrenskostenbeihilfe als Hilfe gewährt wird, unabhänging vom Einkommen oder Vermögen. | |
Antragsbegründung: | |
Update Wahlprogramm 2017 |
Zusätzliche Angaben | |||
Schlagworte: | Transgender, Sexualität, Selbstbestimmung |