NRW:Landesparteitag 2021.2/Anträge/SÄA005.0
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Satzungsänderungsantrag | Antragsnummer: | SÄA005.0 |
Antragsteller: |
Frank Grenda |
Einreichungsdatum: | 2021/09/24 22:05:00
via RT-Nr.:
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Autor: | Wako | letzte Änderung: | 20.12.2021 01:46:29 UTC von Wako |
Abstimmungsergebnis: | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Antrag | |
Antragstitel: | Satzungsänderungsantrag - § 17–Verteilung und Verwendung der FinanzmittelAbs. 4d |
Antragstext: | |
Der § 17 –Verteilung und Verwendung der Finanzmittel Abs. 4d wird wie folgt geändert in:
d) Erträge aus Anhang A (Finanzordnung NRW) des jeweils letzten Geschäftsjahres können vom Landesparteitag oder vom Landesvorstand ganz oder teilweise anderweitig zugewiesen werden, wenn dort im Vorjahr keine Verwendung zu verzeichnen war. Über Bestrebungen dieser Art sind Mitglieder in den vKV zwei Wochen vor der Entscheidung in Textform zu informieren. Wird spätestens eine Woche vor dem Landesparteitag oder der entsprechenden Landesvorstandssitzung dem Landesvorstand eine zukünftige Verwendung von Finanzmitteln in Textform angezeigt, soll in der Regel von dieser Zuweisung abgesehen werden. Erträge aus Anhang B (Finanzordnung NRW) des jeweils letzten Geschäftsjahres werden zum 15.01. eines Jahres zurück in die solidarische Finanzierung von Werbemitteln und Events mit Bezug zu Landesthemen gebucht, wenn im Vorjahr keine lokale Verwendung zu verzeichnen war. Wird spätestens eine Woche vor Jahresende dem Landesvorstand eine zukünftige Verwendung der Finanzmitteln in Textform angezeigt, soll in der Regel von dieser Umbuchung abgesehen werden. |
Zusätzliche Angaben | |||
Satzungsänderungsübersicht: |
(Evtl. muss dieser Antrag noch von der Antragskommission eingepflegt werden) | ||
-§ 17 | |||
Die Vollständigkeit und korrekte Anzeige der Satzungsänderung kann von der Antragskommission nicht garantiert werden ! |