NRW:Landesparteitag 2021.2/Anträge/SÄA001.0
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Satzungsänderungsantrag | Antragsnummer: | SÄA001.0 |
Antragsteller: |
Frank Grenda |
Einreichungsdatum: | 2021/09/22 16:28:00
via RT-Nr.:
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Autor: | Wako | letzte Änderung: | 20.12.2021 01:44:41 UTC von Wako |
Abstimmungsergebnis: | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Antrag | |
Antragstitel: | Antragsfristen |
Antragstext: | |
Der § 8.1a wird wie folgt im letzten Absatz geändert in:
„Die Antragsfrist für Positionspapiere, Satzungsänderungsanträge, Finanz- und Sonstige-Anträge zu ordentliche Parteitage beträgt 14 Tage. Die Antragsfrist für Anträge zur Änderung der Grundsatzprogramme, Wahlprogramme sowie des Parteiprogramms beträgt 21 Tage. | |
Antragsbegründung: | |
Auch wenn zur jeden Zeit Anträge gestellt werden können, hat es sich leider durchgesetzt das immer nur bei Versendung der Einladungen aktiv am Wahlprogramm bzw. Anträgen gearbeitet wird. Durch die immer noch nicht frühzeitige Festsetzung ergibt sich dadurch eine kurzfristige Antragsflut. Durch die Reduzierung der Fristen haben alle die Möglichkeit sich nach Versand der Einladungen auch noch konkret Gedanken zu machen.
→ Sollte eine Antragsverkürzung nicht gewünscht sein, steht als Alternative eine Verlängerung der Einladungsfrist eine andere Möglichkeit. Es können aber auch beide angenommen werden. |
Zusätzliche Angaben | |||
Zusammenfassung des Antrags: | Antragsfristen | ||
Satzungsänderungsübersicht: |
(Evtl. muss dieser Antrag noch von der Antragskommission eingepflegt werden) | ||
-§ 8.1a | |||
Die Vollständigkeit und korrekte Anzeige der Satzungsänderung kann von der Antragskommission nicht garantiert werden ! |