NRW:Landesparteitag 2019.1/Anträge/WP001.0
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Wahlprogramm | Antragsnummer: | WP001.0 |
Antragsteller: |
[Leurs] |
Einreichungsdatum: | 2019/09/27 18:48:00
fristgerecht |
Autor: | Sandra Leurs | letzte Änderung: | 19.01.2022 00:20:48 UTC von Wako |
Antragsgruppe: | Gesundheit | Abstimmungsergebnis: | Angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details |
Antrag | |
Antragstitel: | Organspendeausweis |
Antragstext: | |
Die Piratenpartei NRW möge zum Punkt Gesundheitspolitik, den Punkt 26.0 zufügen und abstimmen.
Die Piratenpartei unterstützt die von der Bundesärztekammer favorisierte Widerspruchslösung bei der Organspende. Der mögliche Widerspruch soll dabei auf einem Organspendeausweis vermerkt sein. Eine formlose Erklärung, die mitgeführt wird, soll dabei genauso Gültigkeit haben. Eine Registrierung in einem Widerspruchs- oder Organspenderegister lehnen wir ab. Weitere Änderungen des Transplantationsgesetzes, die eine Schwächung der Rechte von Organspendern beinhalten, lehnen wir ebenfalls ab. So soll auch weiterhin die Hirntodfeststellung von zwei unabhängigen Ärzten, die nicht an der Transplantation beteiligt sind, nach einem festen Ablauf durchgeführt werden. Ebenso beibehalten soll die Informationspflicht der Krankenkassen werden. | |
Antragsbegründung: | |
[[Beschreibung::Fast 10.000 Organe [1] werden derzeit in Deutschland benötigt. Dem entgegen stehen im Durchschitt ca. 1000 Spender im Jahr [2018: 955], obwohl einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung über 84% der Befragten [2] einer Organ- oder Gewebespende positiv gegenüber stehen. Den Schritt die eigene Entscheidung schriftlich (z. B. auf einem Organspendeausweis) zu dokumentieren haben dagegen nur 39%.
Die Widerspruchslösung soll hier die Spende erleichtern. Wie auch bei der Entscheidungslösung bleibt jeder frei in der eigenen Entscheidung. Angehörige können weiterhin angehört, sowie an der zu erfolgenden Hirntodfeststellung [3] beiwohnen. Da ein Widerspruch nicht begründet werden muss, ist auch der Schritt der Rechtfertigung nicht notwendig. [1] https://www.dso.de/SiteCollectionDocuments/DSO_Jahresbericht_2018.pdf [2] https://www.organspende-info.de/fileadmin/Organspende/05_Mediathek/04_Studien/BZgA_Studie_Organspende_2018_Ergebnisbericht.pdf [3] https://www.organspende-info.de/organspende/hirntod.html]] |
Zusätzliche Angaben |