NRW:Landesparteitag 2017.1/Anträge/WP002.0
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Wahlprogramm | Antragsnummer: | WP002.0 |
Antragsteller: |
AegirP |
Einreichungsdatum: |
nicht fristgerecht |
Autor: | AegirP | letzte Änderung: | 04.03.2017 13:15:24 UTC von MacGyver1977 |
Antragsgruppe: | Inneres und Justiz | Abstimmungsergebnis: | Abgelehnt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details |
Antrag | |
Antragstitel: | Keine offiziellen Gottesdienste zu staatlichen Anlässen |
Antragstext: | |
Staatliche/städtische Gedenkfeiern, Trauerfeiern, Jubiläen, festliche Veranstaltungen und dergl. sollen zukünftig ohne Gottesdienste oder religiös untermalte Veranstaltungselemente ausgerichtet werden. | |
Antragsbegründung: | |
Wir erleben in Deutschland entgegengesetzte Entwicklungen: Einerseits geht die Zahl der Mitglieder der beiden großen christlichen Konfessionen dramatisch zurück (1961 = 96,6 %, 1987 = 84,5 %, 2003 = 62,6 %, 2015 = 56 % der Bevölkerung). Dazu kommt, dass sich unter den offiziellen Mitgliedern viele 'Karteileichen' befinden. So gehen nach eigenen Angaben der DBK und der EKD nur noch 10,4 % der Katholiken regelmäßig in die Kirchen, bei den Evangelischen sind es 4,0 %. Das heißt, gerade einmal 4,0 % der Deutschen besuchen regelmäßig einen Gottesdienst. Andererseits stellt man bei öffentlichen Gedenkfeiern, Trauerfeiern, Jubiläen, festlichen Veranstaltungen und dergl. fest, dass diese in deutlich zunehmendem Maße in Kirchen stattfinden. Bei diesen Feiern sind christliche Geistliche in tragender Funktion beteiligt (Predigten, Gebete, Elemente von Gottesdiensten/Messen, Tragen von Meßgewändern,...). Beispielsweise hat die Bundeswehr ihre Gefallenen bis 2007 in einem Flughafenhangar gewürdigt. Ab 2007 wurden die Trauerfeiern in Kirchen verlegt. Ähnliche Entwicklungen gibt es auch auf Landes- und kommunaler Ebene. Die Teilnehmer, egal welcher Konfession, bzw. konfessionslose, werden also gezwungen, an christlichen Ritualen teilzunehmen und sich als ggf. Betroffene (Angehörige von Soldaten, etc.) eine christliche Veranstaltung aufnötigen zu lassen. Die Piratenpartei NRW fordert, dass jegliche öffentliche Veranstaltung des Landes säkular stattzufinden hat und Vertreter der Kirchen allenfalls als Besucher oder - wie andere Vertreter relevanter Gruppen - als Ehrenbesucher teilnehmen sollen. |
Zusätzliche Angaben |
Diskussion |
Der WP Text: Weltanschauliche und religiöse Neutralität des Staates .....Ebenso sind religiöse Handlungen bei staatlichen Veranstaltungen zu unterlassen. ..... Ich denke der Antrag wäre eine Doppelung. Andreas Wagner |