NRW:Landesparteitag 2017.1/Anträge/SÄA001.0
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Satzungsänderungsantrag | Antragsnummer: | SÄA001.0 |
Antragsteller: |
Stahlrabe |
Einreichungsdatum: |
nicht fristgerecht |
Autor: | Wako | letzte Änderung: | 07.03.2017 14:23:24 UTC von MacGyver1977 |
Abstimmungsergebnis: | Angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details |
Antrag | |
Antragstitel: | Vertretungsberechtigung im Aussenverhältnis |
Antragstext: | |
Der Landesparteitag möge beschließen, in der Satzung an geeigneter Stelle (beispielsweise bei §6b (2) als Zusatz) folgenden Wortlaut einzufügen:
"Vertretungsberechtigt gegenüber Dritten ist der Landesvorstand durch den 1. Vorsitzenden und zwei weitere Mitglieder des Landesvorstandes, sowie durch den Schatzmeister und zwei weitere Mitglieder des Landesvorstandes auf Grundlage eines bestehenden Vorstandsbeschlusses." | |
Antragsbegründung: | |
Es kommt selten vor, aber bei sehr wichtigen Rechtsgeschäften ist es ein großes Hindernis, wenn ein Vertragspartner Unterschriften ALLER Vorstandsmitglieder fordert. Der Vorstand ist dadurch stark in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt.
Der Landesparteitag sollte dem gewählten Vorstand soweit vertrauen, dass drei Vorstandsmitglieder, bei denen mindestens 1V oder Schatzmeister beteiligt sind, bevollmächtigt werden, Rechtsgeschäfte abzuschliessen. Der Zusatz "... auf Grundlage eines bestehenden Vorstandsbeschlusses" schränkt die Haftung der Partei insoweit ein, dass ein Vertragspartner im Zweifel seiner Sorgfaltspflicht nachkommen muss, den entsprechenden Beschluss abzufragen. Somit ist ein Abschluss eines (gültigen) Rechtsgeschäfts auf eigenes Betreiben dreier handelnder Personen ausgeschlossen. |
Zusätzliche Angaben | |||
Zusammenfassung des Antrags: | Vertretungsberechtigung des Landesvostands im Aussenverhältnis |