NRW:Landesparteitag 2016.3/Anträge/WP067.0
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Wahlprogramm | Antragsnummer: | WP067.0 |
Antragsteller: |
Norbert Boxberg |
Einreichungsdatum: | 2016/10/21 02:56:05
via RT-Nr.: 235158fristgerecht |
Autor: | Antragskommission | letzte Änderung: | 21.11.2016 23:16:21 UTC von MacGyver1977 |
Abstimmungsergebnis: | Abgelehnt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details | ||
Konkurrenzanträge: | WP015.0 | ||
Abhängig von Antrag: | WP071.0 |
Antrag | |
Antragstitel: | Trennung von Staat und Kirche |
Antragstext: | |
Unser Ziel ist es nicht, als kirchenfeindliche Heißsporne aufzutreten,
sondern mit allen gesellschaftlich relevanten Gruppen zusammen zu arbeiten. Jedoch wollen wir diese Zusammenarbeit nach unseren Prinzipien gestalten. Daher beantrage ich, im Wahlprogramm folgende Sätze zu streichen: 1. Im Kapitel 1.9.10.1, Weltanschauliche und religiöse Neutralität des Staates, die ersatzlose Streichung des letzten Satzes: "Wir fordern die Änderung der Feiertagsgesetze zur Streichung der religiösen Sonderrechte." Begründung: Konsequenz dieser Forderung ist der ersatzlose Verlust von arbeitsfreien Tagen für die Bevölkerung. Wir nehmen hier der arbeitenden Bevölkerung arbeitsfreie Tage, ohne den Urlaubsanspruch entsprechend zu erhöhen. 2. Im Kapitel 1.9.10.2, Neutrale soziale Einrichtungen fördern, im zweiten Absatz den zweiten Satz mit dem Text: "Besondere Regelungen zum kirchlichen Arbeitsrecht sollen abgeschafft werden." zu streichen. Begründung: Die Kirchen gehören wie die Gewerkschaften, Parteien und weitere Verbände zu den sog. Tendenzbetrieben. Würde den Kirchen hier die Anerkennung des Tendenzbetriebes aberkannt werden, so müsste aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes sämtlichen Tendenzbetrieben diese Eigenschaft aberkannt werden. 3. Im Kapitel 1.9.10.2, Neutrale soziale Einrichtungen fördern, im zweiten Absatz den 3. und 4. Satz ersatzlos streichen. Diese lauten: "Auch sprechen wir uns für das Ende des Kirchensteuereinzugs durch staatliche Behörden aus, selbst wenn dem Staat dadurch marginale Einnahmen entgehen. Die Kirchen können und sollen die von ihnen festgelegten Steuern auch selbst einkassieren." Begründung: Der Einzug der Kirchensteuermittel durch die staatliche Finanzverwaltung ist für beide Seiten eine Win-win-Situation dar. Dem Fiskus fließen erhebliche Mittel zu, die seine Kosten bei Weitem überschreiten. Mit dem Eingeständnis, dass dem Staat erhebliche Einnahmen verloren gehen, bürden wir dem Steuerzahler und Wähler eine höhere Steuerlast auf. Dieses Verhalten ist nicht förderlich, um uns als eine trag- und belastbare Alternative zu den etablierten Parteien anbieten zu können. 4. Kapitel 1.9.10.5, Abschaffung der Kirchenaustrittsgebühr, insgesamt zu streichen. Begründung: Hier handelt es sich um eine Gebühr für ein öffentlich rechtliches Handeln (Beglaubigung), die ebenso bei anderen vergleichsweisen Anlässen zu entrichten ist. 5. Kapitel 1.9.10.6, Datenschutz, ersatzlos streichen. Begründung: Kapitel 1.9.10.6 ist unmittelbar mit dem Kapitel 1.9.10.2, 2. Abschnitt, 3 + 4 Satz verbunden. 6. Kapitel 1.9.10.7 ersatzlos streichen. Begründung: Die Kirchen sind mit anderen Organisationen vergleichbar. Als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts unterliegt sie auch einer gewissen staatlichen Kontrolle. Da es keine Staatskirche gibt, sind die Kirchen schon jetzt NGO's. 7. Kapitel 1.9.10.8, Staatliche Forschung und Lehre, ersatzlos streichen. Begründung: Die in Satz 1 + 2 erhobenen Forderungen werden bereits erfüllt. Eine Forderung nach Erfüllung der gelebten Realität ist sinnlos. Gerade das Problem mit der Ausbildung der islamischen Prediger zeigt deutlich auf, dass hier eine gewisse Kontrolle über eine offizielle Hochschule angezeigt ist und wünschenswert ist. Hier wäre ggf. eine Forderung nach einer Ausbildung der islamischen Geistlichen analog der christlichen Geistlichen aufzunehmen. 8. Kapitel 1.9.10.9, Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen, ist nahezu identisch mit Kapitel 1.9.10. 2, 2. Absatz, zweiter Satz (siehe Pos. 2). Dieses kann daher ersatzlos gestrichen werden. Begründung: Die in diesem Kapitel erhobenen Forderungen sind komplett im Kapitel 1.9.10.2, 2. Absatz, Satz 2 enthalten und verbunden. Daher kann diese Forderung hier ersatzlos gestrichen werden. 9. Kapitel 1.9.10.10, Seelsorge und Missionierung, muss komplett gestrichen werden. Begründung: Wenn der Staat Menschen in ihrer Bewegungsfreiheit einschränkt, dann muss der Staat dafür Sorge leisten, dass diese Menschen die im Grundgesetz garantierte freie Ausübung ihrer Religion wahrnehmen können. | |
Antragsbegründung: | |
Das Wahlprogramm enthält meiner Meinung nach noch weitere Widersprüche und
Brüche. Diese Aufzuarbeiten erfordert jedoch eine intensive Diskussion, welche jetzt so kurzfristig vor einer Wahl nicht durchgeführt werden kann. Daher will ich diese jetzt nicht thematisieren. |
Zusätzliche Angaben |