NRW:Landesparteitag 2016.3/Anträge/WP029.0

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Informationen der Antragskommission
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Dies ist ein Wahlprogramm-Antrag für den Landesparteitag NRW 2016.3.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.
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Antrag selber verändern:
kann vom Antragsteller
NICHT mehr zurückgezogen werden.
Antrag kann NICHT MEHR
kopiert werden.


Antragsübersicht
Antragstyp: Wahlprogramm Antragsnummer: WP029.0
Antragsteller:

Miracee

Einreichungsdatum:

Warnschild.png nicht fristgerecht 

Autor: Miracee letzte Änderung: 22.11.2016 10:51:47 UTC von MacGyver1977
Antragsgruppe: Verbraucherschutz Abstimmungsergebnis: Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details
Konkurrenzanträge: WP033.0


Antrag
Antragstitel: Privatsphäre schützen bei Smart Meter
Antragstext:
Smart Meter müssen vom Wohnungsnutzer selbst ablesbar und die Übertragung (z.B. per Funk) kontrollierbar vom Wohnungsnutzer (abstellbar) sein.
Antragsbegründung:
Wie viel Wasser oder Gas ein Wohnungsnutzer verbraucht hat und auch wie stark der Wohnungsnutzer geheizt hat, sind personebezogenen Informationen die laut Bundesdatenschutzgesetz beim Betroffenen selbst zu erheben sind. Auch die EU-Datenschutz-Grundverordnung ändert daran nichts. Das Ablesen von Verbrauchsdaten ist hiervon nicht ausgenommen. Darüber hinaus sagt GG Art. 13, dass die Wohnung unverletzlich ist, auch hier gibt es keine Ausnahme für das Ablesen von Verbrauchsdaten durch Dritte. Durch eine Fernübertragung (z.B. per Funk oder Internet) liessen sich die Werte durch Dritte von ausserhalb der Wohnung ablesen. Hierfür bedarf es in unseren Augen dem expliziten, schriftlichen Einverständnis der Wohnungsnutzer, und zwar aller Wohnungsnutzer, auch wenn es sich hierbei um Minderjährige handelt. Damit Dritte die Daten nicht ohne Einverständnis der Wohnungsnutzer ablesen können, muss an jedem einzelne Gerät die Fernablesung / Übertragung vom Wohnungsnutzer abschaltbar / kontrollierbar sein.


Zusätzliche Angaben
Zusammenfassung des Antrags: Privatsphäre schützen bei Smart Meter
Schlagworte: Smart Meter, Mietrecht, Eigentumsrecht, Haus- und Wohnungsverwaltung, Verbrauchsdaten, Datenschutz, Netzpolitik, Grundgesetz


Folgenden toten Link bitte ignorieren: WP033.0