NRW:Landesparteitag 2016.3/Anträge/WP020.0
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Wahlprogramm | Antragsnummer: | WP020.0 |
Antragsteller: |
Andreas Wagner |
Einreichungsdatum: |
nicht fristgerecht |
Autor: | Andreas Wagner | letzte Änderung: | 28.11.2016 12:21:19 UTC von MacGyver1977 |
Antragsgruppe: | Wirtschaft und Finanzen | Abstimmungsergebnis: | Angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details |
Konkurrenzanträge: | WP005.0 |
Antrag | |
Antragstitel: | Abschaffung des Kammerzwangs |
Antragstext: | |
Der LPT möge beschließen, den folgenden Abschnitt in das Kapitel "Wirtschaft, Mittelstand und Energie" im Wahlprogramm 2017 an geeigneter Stelle einzufügen. Wir treten für die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in einer Industrie- und Handels-, Landwirtschafts- oder Handwerkskammer ein. Eine freiwillige Mitgliedschaft bleibt von diesem Ziel unberührt. | |
Antragsbegründung: | |
Entnommen aus dem Wahlprogrammentwurf SH |
Zusätzliche Angaben | |||
Zusammenfassung des Antrags: | Beendigung der Pflichtmitgliedschaft in Kammern | ||
Schlagworte: | Wirtschaft, Mittelstand, IHK, Handwerkskammer |
Diskussion |
Der Antrag sieht fast besser aus wie meiner (WP005.0).
Es gibt aber einen Förderverein der sich dafür einsetzt.
"Rechtsanwalts-, Notar- und Ärztekammern sind von diesem Ziel nicht erfasst." Durch folgenden oder ähnlichen Satz ersetzten. "Dies gilt nicht für Kammern die Berufsstände vertreten."
(Brax59) |