Der LPT möge beschließen, das Kapitel Energiearmut an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm aufzunehmen.
Bitte den Antrag modular abstimmen
WP Entwurf: 1.3.4.4 Energiearmut
Modul 0a Vorbemerkungen
Mit der Armut kommt die Energiearmut.
Bei 352.000 Haushalten wurde in 2014 in der Bundesrepublik der Strom- oder Gaszähler abgestellt.*
Rund 1/3 der Abschaltungen erfolgten in NRW, die meisten im Ruhrgebiet.*
Konkret heißt dass frieren, nicht mehr warm duschen können, kein Internet.*
Modul 0b Vorbemerkungen
Wir fordern aus diesen Gründen ein Umsteuern ressortübegreifend und auf vielen Ebenen.
Diese Forderungen sind an das Dossier der Verbraucherzentrale NRW _Energiearmut
Energiearmut bekämpfen - Daseinsvorsorge sichern_** mit seinen Kernforderungen angelehnt:
1. Modul:
Den Begriff Energiearmut verbindlich definieren.
Es sollte eine Definition z.B. wie in Großbritannien erfolgen: _Dort gilt ein Haushalt als energiearm, wenn er mehr als zehn Prozent seines Einkommens für den Kauf von Energie aufwenden muss, um im Hauptwohnraum 21 Grad Celsius und in den übrigen Räumen 18 Grad Celsius zu gewährleisten._*****
Ferner ist Energiearmut als Teil des Armut und Reichtumsberichtes aufzunehmen.
2. Modul:
Sozial gerechte Energiewende gestalten
Die ungerechte Verteilung der Kosten der Energiewende muss verändert werden. Dass sich Energieintensive Unternehmen auf Kosten der Einzelabnehmer von der EEG Umlage befreien lassen können muss überdacht werden. Nur so können die tatsächlich sinkenden Strompreise an der Strombörse auch für den Verbraucher spürbar werden.
Es sollte gefördert werden, Energie zu sparen. Derzeit werden über Grundgebühren und Staffeltarife hohe Verbräuche begünstigt. Stattdessen sollten Energieeinsparungen honoriert und hohe Verbräuche nicht mit sinkenden Kosten honoriert werden.
Auch ist eine _Abwrackprämie_ für verbrauchsintensive Geräte zu überdenken um auch ärmeren Menschen Zugang zu energiesparenden Geräten zu ermöglichen.****
Bei der energetischen Sanierung von Gebäuden sind oft die Bewohner durch hohe Mietsteigerungen, die nicht durch die Einsparungen der Energiekosten aufgefangen werden die Leidtragenden. Es gilt daher die notwendigen Sanierungen auch als gesamtgesellschaftliche Forderung zu verstehen. Wir fordern daher eine Drittelung der Kosten in Mieter, Vermieter und öffentlicher Zuschuss, wobei die auf den Mieter umzulegenden Kosten die Höhe der tatsächlich erreichten Energieeinsparung nicht überschreiten dürfen. Ein nachträgliches Anpassen an steigende Energiepreise ist zu diskutieren. Auf Bundesebene im Bundesrat wollen wir darauf hinwirken, dass die Kriterien der KfW Förderung gelockert werden und damit mehr Sanierer in den Genuss der Kredite kommen können.****
In diesem Zusammenhang ist die Ermittlung der Energieeinsparungen schärfer zu hinterfragen und bei fehlerhaften Aussagen zu sanktionieren. Die Berufsbezeichnung Energieberater ist nicht definiert und geschützt. Wir fordern Standards, eine geregelte Ausbildung und Zertifizierung. Wer dann als Energieberater eine Prognose zu Maßnahmen mit den dadurch zu realisierenden Einsparungen erstellt soll bei fehlerhaften Aussagen haftbar gemacht werden können.
Ein weiterer Aspekt der Energiearmut ist die Mobilität (Treibstoff). Siehe Dazu Kapitel 1.4
3. Modul:
Energiesperren vermeiden
Die einer Sperrung vorhergehenden Maßnahmen (z.B. Mahnungen) sollen zunächst zu präventiven Maßnahmen wie Beratungen führen. Hier könnte bereits in den Schreiben Ansprechpartner mit Adresse und Telefonnummer von Sozialbehörde, Verbraucherzentrale, etc. vermerkt sein.
Den automatischen Austausch von Daten zwischen Energieversorger und Behörde sehen wir aus Datenschutzrechtlichen Gründen hingegen kritisch.
Es sollen bei gescheiterten präventiven Maßnahmen und somit anstehenden Sperrungen Verhältnismäßigkeit und mildere Mittel geprüft und angewendet werden. Notwendig ist u.A. barrierefreie Texte in einfacher Sprache, damit der säumige Zahler überhaupt die Folgen erkennen kann.
Auch sollten Abschlagszahlungen oder Prepaid-Systeme möglich sein und verstärkt zum Einsatz kommen.
4. Modul:
Gebühren und Nebenforderungen eindämmen
Bei Betroffenen führen Mahn- und Bearbeitungsgebühren, Sperrgebühren, Entsperrung, Verzugszinsen, etc. zu einer Verschärfung ihrer finanziellen Situation und letztlich zu einer Schuldenspirale, aus der der Betroffene nur schwer herausfindet.**
Die Entgeltpraxis einiger Energieunternehmen ist zudem nicht immer transparent. So können sich bis zu 13 zusätzliche Kostenkomponenten ansammeln.**
Wir fordern daher eine transparente, vergleichbare Gebührenordnung, in der unberechtigte Gebühren unterbunden werden. Diese muss für den Verbraucher in verständlicher Sprache verfasst und barrierefrei lesbar sein.
5. Modul:
Tarifwechsel zum günstigeren Anbieter erleichtern
Oft führen Bonitätsprüfungen (z.B. Schufa) der Energieunternehmen dazu dass den Stromkunden nur der meist teuerere Tarif in der „Grundversorgung“ des lokalen Anbieters bleibt, selbst wenn sie noch nie eine Energierechnung säumig blieben. Diese Praxis erschwert die finanzielle Situation der Betroffenen unnötig. Gleichzeitig sind die Margen bei den Grundversorgungstarifen die höchsten in der Branche.** Dieser Widerspruch, muss aufgelöst werden.
Dazu bedarf es größerer Transparenz der Preisgestaltung und die Auswahl an Alternativen. Ein automatisches einstufen in die Grundversorgung soll unterbunden werden.
6. Modul:
Grundversorgung als Daseinsvorsorge
Die Versorgung von Bürgern mit Energie als am Gemeinwohl orientierter Dienstleistung ist Bestandteil kommunaler Daseinsvorsorge und zur Sicherstellung einer menschenwürdigen Existenz zwingend erforderlich. Diese Mindestversorgung muss daher entsprechend dem Sozialstaatsprinzip aus Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes über staatliche Leistungen und Hilfen sichergestellt sein.**
Sowohl die Regelbedarfe gemäß Sozialgesetzbuch II und XII, als auch die BAföG-Sätze müssen dringend angepasst werden.** Das gilt gleichermaßen für die damit im Zusammenhang stehenden Energieträger.
Einige Komponenten gehen nur in Zusammenarbeit mit Bundesinstitutionen. Hier wollen wir darauf hinwirken, dass sich die Landesregierung im Bundesrat für entsprechende Initiativen einsetzt.
Dazu zählt auch, dass endlich die EU-Richtlinie zum Elektrizitätsbinnenmarkt aus dem Jahr 2009, Artikel 3, Absatz 7, in Deutschland umgesetzt wird******: _Jeder Mitgliedstaat soll ein Konzept des schutzwürdigen Kunden definieren und dafür Sorge tragen, dass für diese Kundengruppen ein angemessener Schutz in Bezug auf Energiearmut und Energiesperren besteht._
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