NRW:Landesparteitag 2016.3/Anträge/WP007.0
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Wahlprogramm | Antragsnummer: | WP007.0 |
Antragsteller: |
Brax59 |
Einreichungsdatum: |
nicht fristgerecht |
Autor: | Brax59 | letzte Änderung: | 21.11.2016 22:55:09 UTC von MacGyver1977 |
Antragsgruppe: | Wirtschaft und Finanzen | Abstimmungsergebnis: | An BPT verwiesen Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details |
Konkurrenzanträge: | WP054.0 |
Antrag | |
Antragstitel: | Update der öffentlichen Finanzierung |
Antragstext: | |
Der LPT möge den folgenden Antrag Modulweise beschließen und in dem Kapitel "Haushalt und Finanzen " im Wahlprogramm 2017 an geeigneter Stelle einzufügen.
Man wird sagen, "Alles ganz schön was Ihr so fordert, doch wer soll das bezahlen". Nun, dazu haben wir ganz konkrete Vorstellungen, die auch dafür sorgen dass Starke Schultern mehr zum Gemeinwohl beitragen, wie schwache.
Die Vermögenssteuer in Deutschland ist nicht abgeschafft, Wir fordern dass diese wieder in Kraft gesetzt wird. Das Problem der ungleichen Bewertung von Kapitalerträgen und Immobilienvermögen, könnte wie folgt gelöst werden. Durch die Grunderwerbssteuer gibt es eine Bewertung von Immobilien zu Marktpreisen, unter Einbeziehung der entsprechenden Preisindexe, kann nachfolgend eine Bewertung zu einem Stichtag erfolgen.
Wir fordern dass Erbschaften in allen Fällen gleich behandelt werden, es gibt keinen Grund Leistungslose Einkommen unterschiedlich zu besteuern. Der Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetztes muss auch für Erbschaften gelten.
Wir fordern eine Gleichbehandlung der Besteuerung von Arbeits- und Kapitaleinkommen, da insbesondere bei den Arbeitseinkommen eine Leistung für die Gemeinschaft erbracht wird, was bei Kapitalerträgen nicht der Fall ist. | |
Antragsbegründung: | |
.
|
Zusätzliche Angaben |