Ist
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SÄA002.0
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(4) Jeder Antrag kann auf dem Parteitag vor der Abstimmung durch einen der Antragsteller oder dessen/deren Bevollmächtigten geändert werden.
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(4) Zu jedem Antrag können Änderungsanträge gestellt werden werden.
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Geändert werden können einzelne Wörter und Formulierungen, Textpassagen können gestrichen oder ergänzt werden.
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Dabei darf die grundsätzliche Intention des Antrags nicht verändert werden.
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Die grundsätzliche Intention des Antrags darf nicht verändert werden.
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Der geänderte Antrag muss der Sitzungsleitung schriftlich vorliegen und mindestens 60 Minuten vor der Abstimmung erneut vorgestellt werden.
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Der geänderte Antrag muss der Sitzungsleitung schriftlich vorliegen und (sofern auf dem Parteitag gestellt) mindestens 30 Minuten vor der Abstimmung erneut vorgestellt werden.
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Änderungen sind hervorzuheben.
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(Hier gleich noch Text dazu kopieren)
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Der Parteitag entscheidet mit einfacher Mehrheit, ob er über den ursprünglichen oder den geänderten Antrag Abstimmen möchte.
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