NRW:Landesparteitag 2016.2/Satzungsänderungsübersicht/8 1a
Ist | SÄA004.0 | SÄA007.0 | SÄA008.0 |
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(1a) Änderungen
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des Landesverbandes können nur von einem Landesparteitag mit mindestens doppelt so vielen gültigen Ja-Stimmen wie gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Dies gilt nicht für
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welche mit mindestens einer gültigen Ja-Stimme mehr als gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. | |||
Die Antragsfrist für Positionspapiere, Finanz- und Sonstige-Anträge zu ordentliche Parteitage beträgt 21 Tage. Die Antragsfrist für Satzungsänderungsanträge und Anträge zur Änderung | Die Antragsfrist für Positionspapiere, Satzungsänderungsanträge, Finanz- und Sonstige-Anträge zu ordentliche Parteitage beträgt 21 Tage. Die Antragsfrist für | ||
der Grundsatzprogramme, Wahlprogramme sowie des Parteiprogramms | der Grundsatzprogramme | ||
beträgt 42 Tage. | beträgt |