NRW:Landesparteitag 2016.2/Anträge/WP095.0
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Wahlprogramm | Antragsnummer: | WP095.0 |
Antragsteller: |
Orangebay |
Einreichungsdatum: |
nicht fristgerecht |
Autor: | Orangebay | letzte Änderung: | 28.06.2016 13:50:41 UTC von MacGyver1977 |
Antragsgruppe: | Verbraucherschutz | Abstimmungsergebnis: | Angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details |
Konkurrenzanträge: | WP013.0 |
Antrag | |
Antragstitel: | Cloud-Kennzeichnung von smarten Geräten |
Antragstext: | |
Verbraucher werden beim Kauf von smarten, mit dem Internet verbundenen Geräten meistens nicht transparent und offen über alle Eigenheiten bei der Verwendung der Geräte informiert. So wird nicht angegeben, welche Daten automatisch in der Cloud landen und welche Unternehmen Zugriff auf die Gerätedaten erhalten.
Die Piratenpartei NRW setzt sich dafür ein, dass cloudbasierte Geräte transparent gekennzeichnet werden müssen und ähnlich wie bei der Nährstofftabelle, vor dem Kauf des Produkts, erkennbar wird, welche Daten das Produkt erfasst und ob diese ins Internet gesendet werden. Ebenfalls soll die Cloud-Kennzeichnung den Nutzer darüber informieren, welche Anbieter Zugriff auf die Daten haben und auch, wie die Übertragung verschlüsselt wird. | |
Antragsbegründung: | |
Bei dem Kauf von vielen Geräten erhalten Kunden keinerlei Informationen darüber, wie die Geräte mit Daten der Nutzer umgehen. So ist vor dem Kauf nicht erkennbar, welche Geräte Daten automatisiert in der Cloud speichern oder dem Hersteller oder einem Dritten Anbieter erlauben, Updates einzuspielen und auf Geräte- und Nutzerdaten zuzugreifen.
Gerade bei Mobiltelefonen oder medizinischen Geräten sind besonders sensible Bereiche der privaten Daten betroffen. Eine Kennzeichnung erlaubt den Verbrauchern vor dem Kauf besser zu vergleichen und sich ggf. bewusst für datensparsame, autonome Systeme zu entscheiden. |
Zusätzliche Angaben | |||
Zusammenfassung des Antrags: | Verbraucher müssen vor dem Kauf smarter, cloudbasierter Geräte über die Verwendung und die Zugriffsmöglichkeiten Dritter auf ihre Daten informiert sein. | ||
Schlagworte: | Datenschutz, Verbraucherdatenschutz, Cloud, Verschlüsselung |