NRW:Landesparteitag 2016.2/Anträge/WP089.0
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Wahlprogramm | Antragsnummer: | WP089.0 |
Antragsteller: |
AegirP |
Einreichungsdatum: |
nicht fristgerecht |
Autor: | AegirP | letzte Änderung: | 28.06.2016 13:50:56 UTC von MacGyver1977 |
Antragsgruppe: | Verbraucherschutz | Abstimmungsergebnis: | Angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details |
Antrag | |
Antragstitel: | Sparkassen wieder an dem Gemeinwohl ausrichten |
Antragstext: | |
Die Piratenpartei NRW fordert, dass der ursprüngliche Unternehmenszweck der Sparkassen wieder im Vordergrund steht. Der Unternehmenszweck ist es, die geld- und kreditwirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft in ihrem Tätigkeitsgebiet sicherzustellen. Die Sparkasse sollte im Rahmen der Vorgaben des übergeordneten Bankensektors und der Zwänge des Marktes überwiegend ein am Gemeinwohl orientiertes Unternehmen bleiben. | |
Antragsbegründung: | |
Die Sparkassen sind Anstalten des öffentlichen Rechts. Städte und Kreise sind als maßgebliche Mitglieder des Sparkassenzweckverbands Träger der Sparkassen. Über den Verwaltungsrat, dem i.d.R. zahlreiche Ratsmitglieder der betroffenen Städte, Kreise und Gemeinden angehören, können diese die Richtlinien der Sparkassenpolitik mitbestimmen.
Unternehmenszweck der Sparkasse ist es, die geld- und kreditwirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft in ihrem Tätigkeitsgebiet sicherzustellen. Sparkassen genießen wegen dieser Geminwohlorientierung einige Privilegien, wie z.B. die unbegrenzte Deckung durch den Staat. Durch die dem Zeitgeist entsprechenden Entwicklungen der letzten Jahre, entwickelte sich die Sparkasse von einem am Gemeinwohl orientierten Unternehmen zu einem ausschließlich an den Vorgaben und Zwängen des Marktes – insbesondere im Wettbewerb mit dem privaten Bankensektor – orientierten Betrieb. Die ursprüngliche soziale Komponente wurde mittlerweile fast gänzlich aufgegeben. Dies vorausgeschickt sollten im Rahmen der politischen Möglichkeiten die Richtlinien der Sparkassen neu definiert werden. Vorgaben und Maßnahmen werden hier nur beispielhaft aufgezeigt und sind nicht Gegenstand dieses Antrags. Sinn des Antrags ist es, dass die Piraten den Willen bekunden, den Unternehmneszweck und die Handlungsweisen der Sparkassen wieder zum ursprünglichen Ziel der Gemeinwohlorientierung und der sozialen Ausrichtung zurückzuführen; also weg vom neoliberalen zeitgeistigen Ansatz. Nachfolgend noch die o.g. potentiellen Einzelmaßnahmen : 1. Die Sparkassen sind ausschließlich dem Gemeinwohl verpflichtet. Selbstverständlich sind dabei gutes betriebswirtschaftliches (keine Verluste) und sicheres (Risikovorsorge) Handeln die Grundvoraussetzung. Dennoch sollte die Zielsetzung lauten, dass die Bürger (Kunden) nicht für das Wohl (Gewinnmaximierung) der Sparkasse da sind, sondern die Sparkasse für die Wohlstandsmaximierung der Bürger. 2. Mittelfristiges Ziel sollte die Rückführung des Tätigkeitsfeldes der Sparkassen zu den traditionellen Aufgaben sein : Das Einlagengeschäft, das Kreditgeschäft, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, die Sicherstellung ausreichender Bargeldmenge, sowie die Unterstützung der örtl. Wirtschaft in finanziellen und außenwirtschaftlichen Belangen. 3. Die im Sparkassen-Jahresabschluss festzustellenden hohe Provisionserlöse deuten auf ausgiebige Tätigkeiten in den nicht unter Punkt 2 genannten Bereichen. Die Vermittlung von spekulativen Anlagen und Investments an ‚ahnungslose‘ Kunden (insb. Studenten, Hausfrauen und Rentnern), sind zurückzufahren. Das Erzielen von Provisionserlösen darf nicht über dem Wohl der Kunden stehen. 4. Generell sollte die Sparkasse als öffentlich-rechtliches Institut beim Beraten der Kunden ausschließlich das Interesse dieser im Auge haben. Das einstmals vorhandene Vertrauen des Kunden in den uneigennützigen ‚Bankbeamten‘ sollte reaktiviert werden. 5. Die Sparkassen sollten sich mittelfristig ferner von ihren Tochterunternehmen ‚S-Immobilien GmbH‘ und ‚S-Versicherungs-GmbH‘ trennen, da es hier regelmäßig zu Interessenskonflikten kommt. So ist es nicht auszuschließen, dass Schuldnern von ‚notleidenden Hypotheken-Krediten‘ die hauseigene Immobilienfirma aufgenötigt wird. Ähnliches gilt für die Koppelung von Kreditgewährung mit Abschlüssen von Versicherungsverträgen bei der ‚Provinzial Versicherung‘. 6. Die Sparkassen haben für jeden Bürger die eigentlich auch gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zur Eröffnung und zum Führen eines Girokontos uneingeschränkt einzuhalten. Das häufig vorkommende Kündigen von unlukrativen Konten (z.B. bei Pfändungen) sollte strikt untersagt werden. Die gleiche Verpflichtung sollte auch gegenüber Firmen und Vereinen gelten. |
Zusätzliche Angaben |