NRW:Landesparteitag 2016.2/Anträge/WP080.0
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Wahlprogramm | Antragsnummer: | WP080.0 |
Antragsteller: |
Anja Moersch |
Einreichungsdatum: |
nicht fristgerecht |
Autor: | Weltkater | letzte Änderung: | 26.06.2016 14:38:30 UTC von MacGyver1977 |
Antragsgruppe: | Tierschutz | Abstimmungsergebnis: | Abgelehnt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details |
Antrag | |
Antragstitel: | Katzenschutzverordnung in den Kommunen und Landkreisen NRWs vorantreiben |
Antragstext: | |
Der Landesparteitag möge beschließen, diesen Antrag ins Wahlprogramm 2017 aufzunehmen:
Um das Problem der immer weiter anwachsenden Katzenpopulationen einzudämmen, setzen wir uns für eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht und Registrierungspflicht für Katzen in den Kommunen NRWs ein. Katzenhalter werden damit verpflichtet, ihre freilaufenden Katzen, die älter als fünf Monate sind, von einem Tierarzt kastrieren und kennzeichnen zu lassen.(Katzenschutzverordnung nach dem Paderborner Modell). Des Weiteren können Kreisordnungsbehörden eine "Verordnung zum Schutz freilebender Katzen in bestimmten Gebieten nach §13 TierSCHG" erlassen. Hier möchten wir die Zusammenarbeit von Tierschutzvereinen und Verwaltungen vorantreiben, um die Ausweisung dieser "bestimmten Gebiete" flächendeckend in ganz NRW zu ermöglichen. | |
Antragsbegründung: | |
Durch die Änderung des Tierschutzgesetzes am 13 Juli 2013 sind die Landesregierungen ermächtigt worden, durch Rechtsverordnung den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen zu beschränken oder zu verbieten, soweit dies zur Verhütung erheblicher Schmerzen,Leiden oder Schäden
bei den in den betroffenen Gebietenfreilebender Katzen erforderlich ist. Durch die Änderung der ZustVO Tierschutz NRW vom 03. Februar 2015 ist diese Ermächtigung an die Kreisordnungsbehörden übertragen worden. Mit Schreiben vom 05.11.2015 wurde den Kreisordnungsbehörden vom MKULNV des Landes NRW eine mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmte Musterverordnung für eine kommunale "Verordnung zum Schutz freilebender Katzen in bestimmten Gebieten nach §13 TierSCHG" zugesandt. ( https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-3381.pdf ).Die Landesregierung empfiehlt den Kommunen bei der Ausweisung bestimmter Gebiete eine enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Tierschutzvereinen. Die Katzenschutzverordnung nach dem Paderborner Modell gilt bereits in 350 Kommunen Deutschlands. Geburtenkontrolle ist ein probates und notwendiges Mittel, um die steigende Zahl an streunenden Katzen zu reduzieren. Die unkontrollierte und massive Vermehrung der Hauskatzen bedeutet eine Bedrohung für die lokale Fauna. Des Weiteren leiden deswegen viele Tierheime unter massiven Finanzierungs- und Platzproblemen, was wiederum auch die öffentlichen Kassen stark belastet. Außerdem geht die Überpopulation einher mit viel Leid und Elend für die verwilderten Katzen. Die Kastration der Freigänger wäre ein probates Mittel, um dem entgegen zu wirken. Auf vielen Bauernhöfen leben halbwilde Katzenpopulationen, die sich in der Regel unkontrolliert vermehren. Der Nachwuchs wird häufig unter Missachtung des Tierschutzgesetzes entsorgt. ( Ertränkung von Jungkatzen) Eine weibliche Katze kann zweimal jährlich einen Wurf mit etwa drei bis fünf Jungen zur Welt bringen, die von ihrer Aufnahme im Tierheim bis zu ihrer Vermittlung jeweils Durchschnittskosten von ungefähr 400 Euro verursachen würden. Eine Kastration kostet demgegenüber laut der Gebührenordung für Tierärzte nur etwa 80 bis 150 Euro. Der Antrag wurde bereits als Positionspapier auf dem LPT2015.1 angenommen, damals allerdings ohne die Neuerungen von 2015, die ich in den jetzigen Antrag eingearbeitet habe. http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2015.1/Antr%C3%A4ge/PP017 |
Zusätzliche Angaben | |||
Zusammenfassung des Antrags: | Durch Katzenschutzverordnung und Ausweisung bestimmter Gebiete durch Kreisordnungsbehörden die Überpopulationen von Katzen verringern und somit Leid und Schmerzen für Katzen verhindern,die lokale Fauna schonen, Tierheime und öffentliche Kassen entlasten | ||
Schlagworte: | Umwelt, Tierschutz, Katzen |