NRW:Landesparteitag 2016.2/Anträge/WP078.0
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Wahlprogramm | Antragsnummer: | WP078.0 |
Antragsteller: |
AegirP |
Einreichungsdatum: |
nicht fristgerecht |
Autor: | AegirP | letzte Änderung: | 28.06.2016 12:49:57 UTC von MacGyver1977 |
Antragsgruppe: | Inneres und Justiz | Abstimmungsergebnis: | Angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details |
Antrag | |
Antragstitel: | Abschaffung des Bürokratieabbaugesetz II (NRW) |
Antragstext: | |
Die Piratenpartei NRW fordert die sofortige Abschaffung des Zweiten Gesetzes zum
Bürokratieabbau (Bürokratieabbaugesetz II). | |
Antragsbegründung: | |
Wir fordern die unverzügliche Abschaffung des Bürokratieabbaugesetzes II, welches noch von der vorangegangenen CDU-Landesregierung verabschiedet wurde und welches trotz der Versprechungen im Koalitionsvertrag von Rot-Grün (2012)immer noch gilt :
„Der Landtag hat am 20. September 2007 das Zweite Gesetz zum Bürokratieabbau (Bürokratieabbaugesetz II) verabschiedet, das am 01.11.2007 in Kraft trat. Bisher war einer Klage gegen eine Entscheidung der Verwaltung ein Widerspruchsverfahren vorgeschaltet. Mit dem Gesetz werden fast alle Widerspruchsverfahren abgeschafft, die es bisher im Zuständigkeitsbereich des Landes und der Kommunen gab. Nunmehr können Bürgerinnen und Bürger gegen einen Bescheid, der ihrer Ansicht nach fehlerhaft oder ungerecht ist, nicht mehr kostenfrei Widerspruch einlegen, sondern müssen direkt beim Verwaltungsgericht klagen.“ Im Koalitionsvertrag von SPD und Grünen für die Legislaturperiode 2012-2017 wurde vereinbart: "Die flächendeckende Abschaffung von Widerspruchsverfahren hat den Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger eingeschränkt, den bewährten Dialog zwischen ihnen und der Verwaltung geschwächt und die Verwaltungsgerichte in NRW erheblich belastet. Deshalb werden wir Widerspruchsverfahren dort wieder einführen, wo dies nach sorgfältiger Prüfung sinnvoll ist." Mit Beschluss des Landtags vom 4.12.14 wurden die Ausnahmen, in denen doch ein Widerspruch möglich ist, zwar erweitert. Die vielfach geforderte und im Koalitionsvertrag zugesicherte Wiedereinführung des Widerspruchverfahrens wurde aber nicht beschlossen. |
Zusätzliche Angaben |