NRW:Landesparteitag 2016.2/Anträge/WP073.0
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Wahlprogramm | Antragsnummer: | WP073.0 |
Antragsteller: |
Franz Büning |
Einreichungsdatum: |
nicht fristgerecht |
Autor: | FranzBuening | letzte Änderung: | 28.06.2016 13:59:22 UTC von MacGyver1977 |
Antragsgruppe: | Wirtschaft und Finanzen | Abstimmungsergebnis: | Angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details |
Antrag | |
Antragstitel: | Handelsabkommen CETA und TTIP |
Antragstext: | |
Der LPT möge - gegebenenfalls einzeln/modular abgestimmt - folgendes in das Landtagswahlprogramm aufnehmen:
Modul 1: - Intransparente Verhandlungsführung und mangelhafte Beteiligung der Zivilgesellschaft Modul 2: - Über einen „Rat für regulatorische Kooperation“ soll das Vertragswerk unter direkter Beteiligung von Unternehmen, unter Ausschluss der Zivilgesellschaft und unter Umgehung der Zustimmung von Parlamenten verändert werden können. Modul 3: Schiedsgerichte sollen Unternehmen ein einseitiges Klagerecht gegen Staaten ermöglichen. Das Klagerecht geht über Investitionsschutz weit hinaus und die Schieds-Tribunale erfüllen nicht die Anforderungen an einen unparteiischen Gerichtshof. Modul 4: - Standards für Arbeitsnormen und Arbeitnehmerrechte werden ausgehöhlt. Sie werden vielfach nicht klar definiert, sondern nur gegenseitig anerkannt. Das löst eine Abwärtsspirale bei Standards aus. | |
Antragsbegründung: | |
Begründung zum Grundmodul:
In den letzten Jahrzehnten hat sich aus der kleinen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft EWG die große Europäische Union EU entwickelt. Der Freihandel zwischen den Ländern in Europa hat viel zu Austausch, Völkerverständigung und Wohlstand beigetragen. Freihandel, wenn er denn zu fairen und gleichen Bedingungen stattfindet, mehrt auch den Wohlstand weniger wirtschaftsstarker Regionen und ihrer Menschen. Zunehmend diktieren übermächtige Staaten und Großkonzerne Vertragsbedingungen und Preise. In so einer Welt hat nur der Übermächtige Vorteile. Soziale Unruhen, (Rechts)-Radikalisierung und Fluchtbewegungen sind die Folge. Dies wirkt zurück auch in unser Land: über Beteiligung an „Friedenssicherung“ in regionalen Konflikten, über Fluchtbewegungen in unser Land und nicht zuletzt über Druck auf Löhne vor allem im mittleren Einkommensbereich der Facharbeiter. Die Piratenpartei steht zu Freihandel, wenn er zu fairen Bedingungen stattfindet. Freihandel ohne Fairhandel privatisiert Gewinne zu Gunsten weniger. Freihandel ohne Fairhandel lässt die Gesellschaft mit den Folgekosten allein. Nur Freihandel in Form von Fairhandel trägt zur Verbreitung von Frieden und Wohlstand bei.
CETA und TTIP sind als sich selbst weiterentwickelndes Vertragswerk geplant. Expertenkommissionen wie der „Rat für regulatorische Kooperation“, soll das Vertragswerk auch nach seiner Verabschiedung weiterentwickeln und verändern. Die Veränderungen sollen dabei in Kraft treten, ohne erneute Beschlüsse durch die gewählten Parlamente einholen zu müssen. Gesetzgebung ist Aufgabe der Staaten und ihrer Organe. Dritte können und dürfen nur beratend beteiligt sein in diesem Verfahren. Eine Rechtssystem-Entwicklung ohne Parlaments-Beschlüsse widerspricht jedem demokratischen Prinzip. Demokratie schafft sich selbst ab - unfassbar.
Unternehmen sollen dabei ihre Ansprüche über sogenannte Schiedsgerichte einklagen können. Das Klagerecht besteht nur einseitig von Unternehmen gegen Staaten. Die Schiedsgerichte – im englischen Originaltext „Tribunal“ genannt – erfüllen in ihren Regelungen nicht die Mindestanforderungen an einen neutralen Gerichtshof. Die Vergütung der Richter ist abhängig von aktiven Verfahrenszeiten und sie können in einem Verfahren mal Richter, im nächsten Verfahren Klagebeteiligter sein. Unternehmen benötigen Schutz vor Enteignung, Benachteiligung gegenüber inländischen Wettbewerbern und anderen schwerwiegenden Eingriffen. Benachteiligungen ausländischer Firmen gegenüber inländischen Firmen können durch rechtliche Gleichstellung ausgeschlossen werden. Ein separates und in der Konstruktion fragwürdiges Schiedsgerichtssystem ist dafür nicht erforderlich.
CETA und TTIP sehen nur weiche Formulierungen zu Arbeitsnorm-Standards vor. Sie sind entsprechend schlecht einklagbar. Klagemöglichkeiten und wirksame Sanktionsmechanismen bei Verstößen gegen Standards sind generell kaum vorhanden. Arbeitsnorm-Standards werden in CETA und TTIP nur begrenzt ausformuliert. Vielfach werden Standards einfach nur gegenseitig anerkannt. Das ist nur vermeintlich unbürokratisch. Unternehmen sind weiterhin gezwungen sich mit unterschiedlichsten statt vereinheitlichten Richtlinien auseinander zu setzen. Daneben haben jeweils die Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil, die in aus Regionen mit für sie niedrigen Standards kommen. Dies löst erfahrungsgemäß eine Abwärtsspirale bei Standards aus. |
Zusätzliche Angaben | |||
Schlagworte: | CETA, TTIP, Freihandel, Schiedsgerichte, Tribunal |