NRW:Landesparteitag 2016.2/Anträge/WP071.0
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Wahlprogramm | Antragsnummer: | WP071.0 |
Antragsteller: |
DSLawFox |
Einreichungsdatum: |
nicht fristgerecht |
Autor: | DSLawFox | letzte Änderung: | 28.06.2016 13:54:31 UTC von MacGyver1977 |
Antragsgruppe: | Wirtschaft und Finanzen | Abstimmungsergebnis: | Angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details |
Antrag | |
Antragstitel: | Bargeld - Freiheit - Privatsphäre - Punkt! |
Antragstext: | |
PIRATEN lehnen jede Bargeldobergrenze ab. | |
Antragsbegründung: | |
Egal ob die Grenze 10000,- €, 5000,- €, 3000,- € oder 2000 € sein soll, stellt dies eine Beschränkung der Freiheitsrechte der Menschen dar und führt neben der schleichenden Abschaffung des Bargelds zu einer Risikovermehrung im Verhältnis der Menschen zu den Banken. Die Bürgerinnen und Bürger tragen das Zins- und Insolvenzrisko der Banken und haften praktisch mit ihren dann notwendigen giralen Guthaben. Die Verweisung auf unbare Zahlungsmethoden als Zwang führt unweigerlich in eine Totalüberwachung des Konsumverhaltens der Menschen, stellt einen Eingriff in ihre Privatsphäre dar und ist weder mit den Grundrechten, noch mit den Grundsätzen der PIRATEN vereinbar.
Die EU-Kommission prüft derzeit eine europaweite Begrenzung des Bargeldzahlungsverkehrs und will damit Schwarzarbeit, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorbeugen bzw. diese bekämpfen. Es ist in Fachkreisen praktisch erwiesen, dass eine Bargeldobergrenze - geschweige denn die Bargeldabschaffung - keine Effekte in diese Richtung zu erzielen in der Lage ist. Dies hat auch die Anhörung im Landtag NRW am 3.5.2016 ergeben. Zum Beratungsverlauf: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_II/II.2/Suche/Landtagsdokumentation_ALWP/Suchergebnisse_Ladok.jsp?view=berver&mn=154ab7b0cbb&wp=16&w=native%28%27id%3D%27%271609314%2F0100%27%27+%27%29 Geldwäscheüberwachung und -kontrolle ist im Geldwäschegesetzt verankert. Hier gibt es massive Vollzugsdefizite, welche von einer Länderverwaltung zu kompensieren sind. Verbrecher - zumal Terroristen - halten sich nicht an eine Bargeldobergrenze. Wer das glaubt, ist naiv. |
Zusätzliche Angaben | |||
Zusammenfassung des Antrags: | Keine Bargeldobergrenze | ||
Schlagworte: | Bargeld, Bargeldobergrenze, Bargeldabschaffung, Privatsphäre, Freiheit |