NRW:Landesparteitag 2016.2/Anträge/WP059.0
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Wahlprogramm | Antragsnummer: | WP059.0 |
Antragsteller: |
Torsten Sommer und Wolf Roth |
Einreichungsdatum: |
nicht fristgerecht |
Autor: | Torsten Sommer | letzte Änderung: | 28.06.2016 17:05:49 UTC von MacGyver1977 |
Abstimmungsergebnis: | Angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details |
Antrag | |
Antragstitel: | Kommunalfinanzen sicherstellen und transparent machen |
Antragstext: | |
Wir Piraten fordern, dass alle Gesetze und Regelungen, die vom Bund oder dem Land NRW getroffen und zur Ausführung an die Kommunen übergeben worden sind, auskömmlich finanziert sind.
Im Besonderen die Aufgaben, die vor Inkrafttreten des Konnexitätsausführungsgesetz NRW Mitte 2004 beschlossen worden sind, müssen hier miteinbezogen werden. Daher möge der Landesparteitag beschließen und an geeigneter Stelle im Wahlprogramm einfügen: Das Konnexitätsausführungsgesetz NRW ordnet richtigerweise die Finanzierung staatlicher Aufgaben den beauftragenden staatlichen Ebenen zu, nicht den zur Ausführung der Aufgaben verpflichteten Ebenen. Leider gilt dieses Gesetz erst seit Mitte 2004. Daher setzen sich Piraten dafür ein, auch Aufgaben, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes beschlossen worden sind, nach und nach den Regelungen des Konnexitätsausführungsgesetz zu unterwerfen. Es sollte mit den Sozialkosten (beschlossen auf Bundesebene, ausgeführt auf kommunaler Ebene) angefangen werden. Parallel dazu müssen entsprechende Korrekturen am Gemeindefinanzierungsgesetz NRW vorgenommen werden. Dies stärkt die Aufgaben-/Finanzierungsbindung, sowie die Transparenz und Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns. | |
Antragsbegründung: | |
Begründung:
Die Kommunen werden durch das Land NRW durch das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) finanziert [1] [2]. Aktuell liegt der sogenannte Verbundsatz, der Satz des Anteils der Steuereinnahmen des Landes (auch aus dem Länderfinanzausgleich) bei 23%. Und trotz insgesamt steigende Steuereinnahmen [3] [4] werden die allermeisten Kommunen in NRW weiterhin keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen können [5] [6]. Sicherlich gibt es Kommunen in NRW, die wirtschaftlich nicht optimal geführt werden. Es gibt immer wieder Fälle von Steuerverschwendung und persönlicher Leuchtturmprojekte von Hauptverwaltungsbeamten [7]. Insgesamt macht das jedoch den kleinsten Teil der kommunalen Defizite aus. Der weitaus überwiegende Teil der defizitären kommunalen Haushalte wird verursacht durch eine nicht auskömmliche Finanzierung von Aufgaben, die den Kommunen vom Land, aber hauptsächlich vom Bund vor 2004 übertragen worden sind. Als Beispiel seien hier die Sozialausgaben [7] genannt. Das sorgt dafür, dass dringend notwendige Ausgaben, z. B. Investitionen in Infrastruktur, endlos verschoben werden oder nur als ÖPP (Öffentlich-Private-Partnerschaft) - Projekt verwirklicht werden können. Was zur Folge hat, dass der Steuerzahler letztendlich mehr zahlt, als er hätte zahlen müssen, wenn die Kommune das Projekt in Eigenregie verwirklicht hätte. Dazu kommt, dass die verschachtelten Finanzierungen kommunaler Aufgaben vielfach so unübersichtlich geworden sind, dass selbst erklärte Fachleute und kommunale Kämmerer ihre Haushalte nur sehr schwer transparent darstellen können. Lösungsvorschlag Das im Jahr 2004 in NRW in Kraft getretene Konnexitätsausführungsgesetz [8] beinhaltet Regelungen, die Kommunen davor schützen sollen, Aufgaben erledigen zu müssen, die von einer höheren Ebene beschlossen worden sind, aber nicht auskömmlich mit Finanzmittelfluss versehen sind. Diese Regelungen gelten allerdings nur für Aufgaben und Aufgabenerweiterungen, die ab Mitte 2004 an die Kommunen übertragen werden. Daher schlage ich vor, die Aufgaben, die vor 2004 an die Kommunen übertragen worden sind, nach und nach auf auskömmliche Finanzierung durch die beauftragende Ebene zu prüfen und die Ergebnisse umzusetzen. Das beinhaltet natürlich ein paralleles Abschmelzen der Verbundquote. Letzendlich soll jede Kommune darstellen können, welche Pflichtaufgabe über welchen Mittelzufluss finanziert ist. Für die Erledigung freiwilliger Aufgaben muss eine, noch zu berechnende, Restverbundquote erhalten bleiben. Diese Finanzierung verdeutlicht dem Steuerzahler sehr transparent und nachvollziehbar, welche politische Ebene Aufgaben verteilt und wie die einzelnen Kommunen die Aufgaben erledigen. Nur so wird eine Vergleichbarkeit der Pflichtaufgabenerledigung ermöglicht. Gleichzeitig würden kommunale Haushalte nicht mehr durch Aufgaben belastet, die die Kommunen weder steuern nocht sonstwie beeinflussen können.
[1] http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/kommunales/kommunale-finanzen/kommunaler-finanzausgleich.html [2] http://www1.wdr.de/archiv/kommunen_krise100.html [4] https://de.wikipedia.org/wiki/Steueraufkommen_%28Deutschland%29 [8] https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000381
Der Bundestag beschließt Gesetze die in ganz Deutschland gelten. Auch für alle 16 Bundesländer und alle Städte und Landkreise in Deutschland. Ein Landtag beschließt Gesetze für ein Bundesland, zum Beispiel Nordrhein-Westfalen, und alle Städte und Landkreise in dem Bundesland. Ein Stadtrat oder eine Kreistag beschließt Regelungen nur für sein Gebiet, z. B. Stadt Essen. Wenn der Bundestag heute ein Gesetz beschliesst, dass die Bundesländer dazu verpflichtet etwas zu tun, z. B. alle Bundesstraßen gelb zu markieren, dann muss der Bundestag auch dafür sorgen, dass die Bundesländer genug Geld dfür bekommen. Das war vor 2004 anders. Da mussten die Länder und Städte immer auch selber einen Anteil der Kosten übernehmen. Wir Piraten möchten, dass alle Regelungen überprüft werden, ob denn nicht nur die Aufgabe an die Länder und Städte gegangen ist, sondern auch genug Geld um die Aufgaben auszuführen. Auch die Aufgaben, die vor 2004 beschlossen worden sind. Und da das nicht alles auf einmal geht, möchten wir das nach und nach mit allen Aufgaben machen. Anfangen möchten wir mit den so genannten Sozialkosten. Sozialkosten sind zum Beispiel die Mietzuschüsse für eine Wohnung, wenn ein Mensch, der in der Wohnung wohnt, nicht selber genug Geld verdient um die Wohnungsmiete selbst zu bezahlen. Diesen Mietzuschuss muss zum Teil die Stadt in der der Mensch wohnt bezahlen. Beschlossen hat das aber der Bundestag. Vor 2004. Wir möchten jetzt also wissen, ob der Bundestag auch dafür gesorgt hat, das die Stadt genug Geld hat, um den Mietzuschuss überhaupt zu bezahlen. Hat sie nicht genug Geld, muss der Bundestag dafür sorgen, dass genug Geld an die Stadt gezahlt wird. |
Zusätzliche Angaben | |||
Zusammenfassung des Antrags: | Wer Kommunen zu Aufgabenerledigung verpflichtet, muss auch dafür sorgen, dass die Kommunen genug Finanzmittel dafür haben. Wir PIRATEN möchten das auf alle Aufgabenverteilungen, auch in der Vergangenheit getroffene, anwenden. | ||
Schlagworte: | Kommunalfinanzen, Konnexität, Aufgaben, Pflichtaufgaben | ||
Piratenpad: | https://dortmund.piratenpad.de/20160508-Kommunalfinanzen-neu-regeln |