NRW:Landesparteitag 2016.2/Anträge/WP053.0
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Wahlprogramm | Antragsnummer: | WP053.0 |
Antragsteller: |
Maltis/ Lukas Lamla & Sandra Steinkühler |
Einreichungsdatum: |
nicht fristgerecht |
Autor: | LucaL | letzte Änderung: | 26.06.2016 13:49:15 UTC von MacGyver1977 |
Antragsgruppe: | Drogenpolitik | Abstimmungsergebnis: | Zurückgezogen Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details |
Konkurrenzanträge: | WP076.0 - WP101.0 |
Antrag | |
Antragstitel: | Diskriminierung von Cannabiskonsumierenden im Straßenverkehr stoppen |
Antragstext: | |
Die Piratenpartei NRW fordert den Runderlass „Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei NRW“ dahingehend umzusetzen, dass die Ermittlungsbehörden den Ermittlungsdruck bei Alkoholfahrten erhöhen, um die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden.
Weiterhin fordern wir per Runderlass die Fahrerlaubnisbehörden anzuweisen, die Fahrerlaubnis -Verordnung(FeV)wie folgt anzuwenden: Erst nach wiederholtem Nachweis im Straßenverkehr von 3,0 ng THC/ml Blutserum oder mehr ist eine MPU gemäߧ 14 Abs. 2 Satz 3FeV anzuordnen. Die Feststellung „fehlendes Trennungsvermögen“ gemäß Anlage 9.2.1 ist analog zu Alkohol erst dann zu treffen, wenn die Trennungsbereitschaft nicht über das angeordnete MPU-Gutachten nachgewiesen werden kann. Wir fordern die Änderung der Anlage zu § 24a StVG. Mit der Änderung soll den naturwissenschaftlichen Erkenntnissen in Bezug auf die akute Wirkungsdauer von Cannabis Rechnung getragen werden. Wir fordern die Änderung von § 14 und Anlage 4 der FeV. Wir fordern den Ausbau der Forschungsvorhaben zum Gefahrenpotenzial von Betäubungsmitteln im Straßenverkehr. Wir fordern die Aktualisierung des Unterrichtsstoffes in den Fahrschulen insbesondere bezüglich der Auswirkungen von Mischkonsum auf die Fahrtauglichkeit. Wir fordern eine Einführung ein bundeseinheitliches Verfahren zur toxikologischen Bestimmung der Konsumfrequenz. | |
Antragsbegründung: | |
Antrag basiert auf 16/11887 und muss noch ausformuliert werden. |
Zusätzliche Angaben | |||
Zusammenfassung des Antrags: | Diskriminierung von Cannabiskonsumierenden im Straßenverkehr stoppen | ||
Schlagworte: | Cannabis, Straßenverkehr, Führerschein |