NRW:Landesparteitag 2016.2/Anträge/WP011.0
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Wahlprogramm | Antragsnummer: | WP011.0 |
Antragsteller: |
LostInCoding,Rony |
Einreichungsdatum: |
nicht fristgerecht |
Autor: | LostInCoding | letzte Änderung: | 25.06.2016 11:52:55 UTC von MacGyver1977 |
Abstimmungsergebnis: | Zurückgezogen Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details |
Antrag | |
Antragstitel: | Störerhaftung |
Antragstext: | |
Der Landesparteitag möge beschließen, den folgenden Text im Wahlprogramm 2017 im Kapitel "Digitale Gesellschaft" an geeigneter Stelle einzufügen:
Freistellung der Haftung für AnbieterW-Lan Zugänge sind in der heutigen technisierten Welt allgegenwärtig. Eine Öffnung der Zugänge und eine Bereitstellung für die Gesellschaft, wird durch die Störerhaftung verhindert. Um die Möglichkeiten der digitalen Teilhabe ausbauen zu können, ist die rechtliche Klärung der Haftung erforderlich. Die Piraten Nordrhein-Westfalen werden sich dafür einsetzen, eine Klärung auf Bundesebene schnellstmöglich herbeizuführen. Anbieter sind von jeder Haftung freizustellen, da sich geltende Regelungen an geschlossenen Netzzugangssystemen orientieren. Betreiber offener und anonymer Netzzugangssysteme dürfen nicht mehr für den Datenverkehr zur Verantwortung gezogen werden, der durch Dritte über den freigegebenen Netzzugang erzeugt wird. |
Zusätzliche Angaben |