NRW:Landesparteitag 2016.2/Anträge/PP006.0
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Positionspapier | Antragsnummer: | PP006.0 |
Antragsteller: |
Orangebay |
Einreichungsdatum: |
nicht fristgerecht |
Autor: | Orangebay | letzte Änderung: | 27.06.2016 12:25:24 UTC von MacGyver1977 |
Antragsgruppe: | Verbraucherschutz | Abstimmungsergebnis: | Angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details |
Antrag | |
Antragstitel: | Privatheitsschutz von Anfang an |
Antragstext: | |
Wir wollen den Schutz der Privatheit von Anfang an mitdenken und stärken. Dazu wollen wir datensparsame Technologien fördern und die vorhandenen, überwachungsintensiven Verfahren reduzieren.
„Privatheitsschutz von Anfang an“ heißt: wir füllen „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“ mit Leben. Ob neues Gesetzesvorhaben oder neue Technologie, jedes politische oder wirtschaftliche Projekt sollte durch die Frage geleitet werden: Was ist die datenschutzfreundlichste und privatheitsschonenste Variante, mit der das gewünschte Ziel erreicht werden kann? Dafür wollen wir Folgeabschätzungen im Bereich Privatheit und Datenschutz, sog. „Privacy Impact Assessments“ (kurz „PIA“), im Gesetzgebungsprozess etablieren sowie diese auch bei Entwicklungs- und Entscheidungsprozessen in Unternehmen und anderen Organisationen fördern. Wir wollen den Prozess anstoßen, praktikable Anwendungsmöglichkeiten für den Umgang mit persönlichen Daten für verschiedene Politik- und Verwaltungsbereiche zu erarbeiten. | |
Antragsbegründung: | |
Der Schutz der Privatheit ist die Grundlage für informationelle Selbstbestimmung in der Informationsgesellschaft. Privatheit ist das zentrale Thema unserer heutigen Zeit, denn die immer intensivere Digitalisierung der Alltagsprozesse in allen Lebensbereichen und die umfassende Vernetzung führen zu einem nicht mehr überschaubaren Kontrollverlust über die eigenen Daten. Wir müssen daher Strategien und Methoden entwickeln, die den gesellschaftlichen Wandel begleiten, fördern und dabei den Schutz der Privatheit als oberste Prämisse verstehen. Der Schutz des Rechtes jedes Einzelnen, selbst über Privates und Öffentliches entscheiden zu dürfen, muss der Leitsatz für das politische Handeln in einer digitalen Gesellschaft sein.
Eine Privatheitsfolgeabschätzung ist eine Methodik, um Probleme auf die privatheitsschonenste und datenschutzfreundlichste Art und Weise zu lösen. Sie beinhaltet eine Systematik u.a. mit folgenden Fragestellungen:
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Zusätzliche Angaben | |||
Zusammenfassung des Antrags: | Wir wollen den Schutz der Privatheit von Anfang an mitdenken und stärken. Dazu wollen wir datensparsame Technologien fördern und die vorhandenen, überwachungsintensiven Verfahren reduzieren. | ||
Schlagworte: | Privatheit, Datenschutz, informationelle Selbstbestimmung, Innovation |