NRW:Landesparteitag 2015.1/Anträge/SÄA002
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Satzungsänderungsantrag | Antragsnummer: | SÄA002 |
Antragsteller: |
Piratenschlumpf |
Einreichungsdatum: |
nicht fristgerecht |
Autor: | Piratenschlumpf | letzte Änderung: | 29.06.2016 14:42:27 UTC von MacGyver1977 |
Abstimmungsergebnis: | "Altlasten" Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details | ||
Konkurrenzanträge: | SÄA014 |
Antrag | |
Antragstitel: | Satzungsfix solidarisches Werbemittelbudget |
Antragstext: | |
Der Landesparteitag möge beschliessen, in ANHANG B, "VERTEILUNG DER MITTEL AUS DER STAATLICHEN TEILFINANZIERUNG" der Satzung, den Satz
"Nicht genutzte, beim Landesverband für Werbemittel zweckgebundene Mittel sind nach zwei Jahren entsprechend der ursprünglichen Aufteilung an die jeweiligen Verbände auszuschütten." durch folgenden Satz zu ersetzen: "Für die solidarische Finanzierung von Werbemitteln und Events mit Bezug zu Landesthemen in einem Jahr zweckgebunde aber nicht abgerufene Mittel eines Geschäftsjahres stehen im Folgejahr dem Landesverband im LV-Budget zur freien Verfügung." Der Landesparteitag trifft diesen Beschluss in der Absicht, diese Regelung bereits vollumfänglich für die im solidarischen Werbemittelbudget der Geschäftsjahre 2014 und 2015 zweckgebundenen Mittel anzuwenden. | |
Antragsbegründung: | |
Zunächst einmal gibt es keine dediziert "für Werbemittel zweckgebundene Mittel". Die Satzung definiert nur "für die solidarische Finanzierung von Werbemitteln und Events mit Bezug zu Landesthemen" zweckgebundene Mittel. Allein darum ist der betreffende Satz bereits unklar bis fragwürdig.
Weiterhin verlangt der Satz ungenutze Mittel "entsprechend der ursprünglichen Aufteilung an die jeweiligen Verbände auszuschütten". Was mit "ursprünglicher Aufteilung" gemeint ist erschliesst sich allerdings nicht vollständig: So ist nach §17 Abs. 1(c) ein Teil der Parteienfinanzierung in den Länderfinanzausgleichs abzuführen. Weiterhin würden nach einer strengen Verteilung ungenutzer Mittel gemäß ANHANG B Teile an den LV, an Kreise sowie erneut in das solidarische Werbemittelbudget verteilt - eine merkwürdige Rekursion und dieser Anteil würde auch nicht wie gefordert an einen "jeweiligen Verband" fließen. In dem Satzungsabschnitt oberhalt des betreffenden Satzung ist weiterhin von virtuellen und echten Untergliederungen die Rede. Der betreffende Satz bezieht sich aber nur auf "jeweilige Verbände" - hier ist unklar ob virtuelle KVs ausgeschlossen und damit benachteiligt sind. Die Satzungsregelung ist entsprechend unklar und eine Aufteilung wie von der Satzung gefordert erscheint mir unmöglich durchführbar. Schlussendlich ist die Rückführung ungenutzter Gelder nach zwei Jahren ausgesprochen unpraktikabel und von der Schatzmeisterei schwer nachzuhalten. In der Praxis funktioniert das Prinzip der Wiedervorlage nicht mal zuverlässig von einer LaVoSitzung zur nächsten. Sinnvoll ist viel mehr, in Jahren ohne Wahlkämpfen Gelder ohne komplizierte unklare Regeln anzusparen, z.B. für die LTW 2017. Auch bereits 2012 hat der LV großzügig Mittel aus dem LV-Budget für den Wahlkampf eingesetzt und sich nicht nur auf das solidarische Werbemittel-Budget beschränkt. Die Regelung soll vollumfänglich für die im solidarischen Werbemittelbudget reservierten Mittel gelten. Klagen gegen den LV, dass der geänderte Satzungspassus erst seit heute gilt und daher die Monate vorher anders verrechnet zu sind sollen mit dieser Bemerkung verhindert werden. |
Zusätzliche Angaben | |||||||||
Zusammenfassung des Antrags: | Streichung Satz über Ausschüttung von nicht verbrauchten aber als Werbemittel zweckgebundene Mittel | ||||||||
Satzungsänderungsübersicht: |
(Evtl. muss dieser Antrag noch von der Antragskommission eingepflegt werden) | ||||||||
Anhang B VERTEILUNG DER MITTEL AUS DER STAATLICHEN TEILFINANZIERUNG
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Die Vollständigkeit und korrekte Anzeige der Satzungsänderung kann von der Antragskommission nicht garantiert werden ! |