NRW:Landesparteitag 2015.1/Anträge/PP010
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Positionspapier | Antragsnummer: | PP010 |
Antragsteller: |
Frank Fitzke |
Einreichungsdatum: |
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Autor: | Pacman | letzte Änderung: | 18.04.2015 17:18:28 UTC von MacGyver1977 |
Antragsgruppe: | Inneres und Justiz | Abstimmungsergebnis: | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Antrag | |
Antragstitel: | Verschwiegenheitsverpflichtung für Administratoren |
Antragstext: | |
Wir, die Mitglieder des Landesverbandes NRW, betrachten es für sinnvoll Betreuern EDV-technischer Einrichtungen im Rahmen von Gerichtsverfahren eine Verschwiegenheitspflicht auzuerlegen. | |
Antragsbegründung: | |
In unserem Rechtssystem geniessen bestimmte Personen das Privileg gegen anderen Personen nicht aussagen zu müssen. Die gleichen Personen sind gleichzeitig zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dazu gehören unter anderem Ärzte, Juristen, Geistliche und Journalisten. Dieser Personenkreis soll um Betreuer EDV-technischer Anlagen erweitert werden. Diese Personengruppe kann während ihrer Tätigkeit Einblick in den private Lebensgestaltung anderer Personen erlangen.
Diese Informationen unterliegen selbstverständlich dem Datenschutz und sind nicht zu offenbaren. Dafür unterschreiben Administratoren immer Verschwiegenheitsverpflichtungen. Dieser Vertrag ist aber für Gerichte nicht bindend und ein Richter kann die Preisgabe dieser Informationen anordnen. Die Motivation entsprechende Daten zu verschweigen ist selbstverständlich geringer als bei den betroffenen Personen. Auch die Entscheidung über die Relevanz der angefragten Daten kann ein Administrator nicht treffen. Daher ist es sinnvoll diese Möglichkeit der Informationsbeschaffung grundsätzlich zu unterbinden und die persönlichen Daten nicht nur auf der technischen Seite zu sichern, sondern auch auf der organisatorischen und institutionellen Ebene zu schützen. Zuständigkeit: Mir ist selbstverständlich bewusst, dass dieses Thema nicht unbedingt Landesthema ist. Das Ziel ist es dieses Thema ebenfalls auf dem nächsten BPT vorzustellen. Dies hier ist ein erster Versuch, ob das Thema innerhalb der Partei Resonanz findet und weiterverfolgt werden sollte. Anmerkung: Dies ist ein Positionspapier und soll eine parteiinterne Diskusion anstossen. Positionspapiere sind nicht dazu geeignet politische Positionen nach aussen zu transportieren. Das spätere Ziel ist es für die kommenden Wahlkämpfe unsere Profil als innovative Partei für Bürgerrechte zu schärfen und diese Idee in unser Wahlprogramm zu bringen. |
Zusätzliche Angaben | |||
Zusammenfassung des Antrags: | Einrichtung einer Verschwiegenheitsverpflichtung bzw. eines Zeugnisverweigerungsrecht für Dienstleister an EDV-Technischen Systemen in der Strafprozessordnung und Zivilprozessordnung. | ||
Schlagworte: | STPO, ZPO, Verschwiegenheitsvereinbarung, Bundesverfassungsgericht, Privatsphäre, Zeugnisverweigerungsrecht, Verschwiegenheitspflicht, Kernbereich der privater Lebensgestaltung | ||
Piratenpad: | https://pad.piratenpartei-nrw.de/p/essen/Zeugnisverweigerungsrecht2013 | ||
Wiki Arguments: | http://de.wikiarguments.net/zeugnisverweigerungsrecht-f%C3%BCr-systemadministratoren/ |
Diskussion |
Vielleicht noch eine kleine Korrektur
Betreuern EDV-technischer Einrichtungen“ → „Betreuern von Einrichtungen der elektronischen Datenverarbeitung“ „geniessen“ → genießen „weiterverfolgt werden sollte“ → „weiterverfolgt werden soll“ |