Ist
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SÄA003
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SÄA011
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Basis
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Modul
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ANHANG E: Protokollpflicht
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ANHANG D: Protokollpflicht
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(1) Alle Organe des Landesverbandes und Organisationseinheiten dokumentieren
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- a) ihre Mitglieder bzw. bei Landesparteitagen die Inhaber der Versammlungsämter mit Pseudonym oder Klarnamen,
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- a) ihre Mitglieder bzw. bei Landesparteitagen mit Ausnahme von Wahlhelfern die Inhaber der Versammlungsämter mit Pseudonym oder Klarnamen,
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:b) ihre Geschäftsordnung,
- c) das Entscheidungsmodell,
- d) den Tätigkeitsbereich,
- e) vorhandene Untergruppen mit ihrem Tätigkeitsbereich,
- f) eine E-Mail-Adresse, über welche die Organisationseinheit bzw. das Organ direkt (z.B. über eine Mailingliste oder Request-Tracker) oder indirekt (z.B. über einen Koordinator) erreicht werden kann,
- g) die Termine der Treffen sowie deren Ort
- h) und Protokolle von Treffen.
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(1) Protokolle von Treffen der Organisationseinheiten müssen erstellt werden
- a) bei der Gründung,
- b) bei der Planung von Aktionen,
- c) bei Ausschlüssen von Mitgliedern,
- e) wenn Entscheidungen getroffen werden,
- e) die Organisationseinheit sich auflöst oder aufgelöst wird.
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(2) Protokolle von Treffen der Organisationseinheit müssen erstellt werden
- a) bei der Gründung
- b) bei der Planung von Aktionen,
- c) bei Aufnahme und Ausschlüssen von Mitgliedern,
- d) wenn Abstimmungen durchgeführt
Entscheidungen getroffen werden,
- e) die Organisationseinheit sich auflöst oder aufgelöst wird,
- f) eine Untergruppe gegründet oder aufgelöst wird,
- g) Finanzmittel verwendet werden.
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(3) Arbeitskreise verfassen Ergebnisberichte wenn eine thematische Position beschlossen wurde.
(4) Jede Servicegruppe erstellt vierteljährlich einen Tätigkeitsbericht in dem die geleistete Arbeit kurz zusammengefasst wird.
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(2) Das erfassen von unentschuldigter Abwesenheit in Protokollen ist nicht gestattet.
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(2) Das Erfassen von unentschuldigter Abwesenheit in Protokollen ist nicht gestattet.
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(5) Das Erfassen von unentschuldigter Abwesenheit in Protokollen ist nicht gestattet.
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