NRW:Landesparteitag 2014.2/Satzungsänderungsübersicht/17 1
Ist | SÄA013
(Zurückgezogen, kann übernommen werden) |
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(1) Die Finanzmittel aus
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b) Mitgliedsbeiträgen werden nach Abzug der an den Bundesverband abzuführenden Mittel nach dem Schlüssel aus Anhang A verteilt. Existiert kein zuständiger Bezirksverband, verbleiben die Mittel hierfür beim Landesverband, existiert kein zuständiger Ortsverband, verbleiben die Mittel hierfür beim Kreisverband bzw. virtuellen Kreisverband. |
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