NRW:Landesparteitag 2014.2/Anträge/X004
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Sonstiger Antrag | Antragsnummer: | X004 |
Antragsteller: |
MS Gärtner |
Einreichungsdatum: |
nicht fristgerecht |
Autor: | MS Gärtner | letzte Änderung: | 29.06.2016 15:30:01 UTC von MacGyver1977 |
Abstimmungsergebnis: | Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details |
Antrag | |
Antragstitel: | Erhöhung der zu wählenden Richter für das Landesschiedsgericht |
Antragstext: | |
Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Anzahl zu wählender Richter für das Landesschiedsgericht wird auf sechs erhöht. Die Anzahl der zu wählenden Ersatzrichter wird nicht erhöht. | |
Antragsbegründung: | |
Begründung:
Es gibt von Seiten einiger Personen das Vorhaben, auch Schiedsgerichten der Gliederungen ein Kammersystem wie das des Bundesschiedsgerichts zu ermöglichen. Ein entsprechender Satzungsänderungsantrag wurde bereits auf Bundesebene eingereicht. Zur Einrichtung eines Kammersystems ist es jedoch nötig, dass das jeweilige Schiedsgericht mit mindestens sechs Richtern besetzt ist. Weiterhin ist es auf Grund der langen Wahlperiode von zwei Jahren sinnvoll, mehr als die Mindestanzahl an Richtern und/oder Ersatzrichtern zu wählen, um die Wahrscheinlichkeit der Notwendigkeit von Nachwahlen zu reduzieren. |
Zusätzliche Angaben | |||
Zusammenfassung des Antrags: | Die Anzahl zu wählender Richter für das Landesschiedsgericht wird auf sechs erhöht. | ||
Schlagworte: | LSG, Landeschiedsgericht, Schiedsgericht, Richter |
Diskussion |
Änderung des Antrags durch MS Gärtner (31. Aug. 2014, 09:54:42)
Begründung: Es gibt von Seiten einiger Personen das Vorhaben, auch Schiedsgerichten der Gliederungen ein Kammersystem wie das des Bundesschiedsgerichts zu ermöglichen. Ein entsprechender Satzungsänderungsantrag wurde bereits auf Bundesebene eingereicht. Zur Einrichtung eines Kammersystems ist es jedoch nötig, dass das jeweilige Schiedsgericht mit mindestens sechs Richtern besetzt ist. Weiterhin ist es auf Grund der langen Wahlperiode von zwei Jahren sinnvoll, mehr als die Mindestanzahl an Richtern und/oder Ersatzrichtern zu wählen, um die Wahrscheinlichkeit der Notwendigkeit von Nachwahlen zu reduzieren.
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