NRW:Landesparteitag 2014.2/Anträge/X004

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Informationen der Antragskommission
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Dies ist ein Sonstiger Antrag-Antrag für den Landesparteitag NRW 2014.2.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.
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Antrag selber verändern:
kann vom Antragsteller
NICHT mehr zurückgezogen werden.
Antrag kann NICHT MEHR
kopiert werden.


Antragsübersicht
Antragstyp: Sonstiger Antrag Antragsnummer: X004
Antragsteller:

MS Gärtner

Einreichungsdatum:

Warnschild.png nicht fristgerecht 

Autor: MS Gärtner letzte Änderung: 29.06.2016 15:30:01 UTC von MacGyver1977
Abstimmungsergebnis: Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details


Antrag
Antragstitel: Erhöhung der zu wählenden Richter für das Landesschiedsgericht
Antragstext:
Der Landesparteitag möge beschließen:

Die Anzahl zu wählender Richter für das Landesschiedsgericht wird auf sechs erhöht. Die Anzahl der zu wählenden Ersatzrichter wird nicht erhöht.

Antragsbegründung:
Begründung:

Es gibt von Seiten einiger Personen das Vorhaben, auch Schiedsgerichten der Gliederungen ein Kammersystem wie das des Bundesschiedsgerichts zu ermöglichen. Ein entsprechender Satzungsänderungsantrag wurde bereits auf Bundesebene eingereicht. Zur Einrichtung eines Kammersystems ist es jedoch nötig, dass das jeweilige Schiedsgericht mit mindestens sechs Richtern besetzt ist. Weiterhin ist es auf Grund der langen Wahlperiode von zwei Jahren sinnvoll, mehr als die Mindestanzahl an Richtern und/oder Ersatzrichtern zu wählen, um die Wahrscheinlichkeit der Notwendigkeit von Nachwahlen zu reduzieren.


Zusätzliche Angaben
Zusammenfassung des Antrags: Die Anzahl zu wählender Richter für das Landesschiedsgericht wird auf sechs erhöht.
Schlagworte: LSG, Landeschiedsgericht, Schiedsgericht, Richter


Diskussion
Änderung des Antrags durch MS Gärtner (31. Aug. 2014, 09:54:42)
  • Alt: Die Anzahl zu wählender Richter für das Landesschiedsgericht wird auf sechs erhöht. Die Anzahl der zu wählenden Ersatzrichter wird nicht erhöht.
  • Neu: Die Anzahl der zu wählenden Richter wird nicht geändert. Die Anzahl der zu wählenden Ersatzrichter wird auf 5 erhöht.

Begründung: Es gibt von Seiten einiger Personen das Vorhaben, auch Schiedsgerichten der Gliederungen ein Kammersystem wie das des Bundesschiedsgerichts zu ermöglichen. Ein entsprechender Satzungsänderungsantrag wurde bereits auf Bundesebene eingereicht. Zur Einrichtung eines Kammersystems ist es jedoch nötig, dass das jeweilige Schiedsgericht mit mindestens sechs Richtern besetzt ist. Weiterhin ist es auf Grund der langen Wahlperiode von zwei Jahren sinnvoll, mehr als die Mindestanzahl an Richtern und/oder Ersatzrichtern zu wählen, um die Wahrscheinlichkeit der Notwendigkeit von Nachwahlen zu reduzieren.

Ergänzung zum Neu:
Da wir im Landeschiedsgericht nicht zu Anfang mit einem Kammersystem beginnen reicht es aus, dass die Richter zahl weiterhin 3 Richter beträgt, die Ersatzrichter aber ausreichend vorhanden sind, dass wenn das Kammersystem eingeführt wird, Ersatzrichter nachrücken können zu Richtern.