NRW:Landesparteitag 2014.2/Anträge/X003
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Sonstiger Antrag | Antragsnummer: | X003 |
Antragsteller: |
Piratenschlumpf |
Einreichungsdatum: |
nicht fristgerecht |
Autor: | Piratenschlumpf | letzte Änderung: | 29.06.2016 15:20:08 UTC von MacGyver1977 |
Antragsgruppe: | Verwaltung | Abstimmungsergebnis: | "Altlasten" Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details |
Antrag | |
Antragstitel: | Reform der Landesverbandsverwaltung |
Antragstext: | |
Reiche ich nach gemäß §8 (4) NRW Satzung. Wenn das unzulässig ist oder durch §8 (4) nicht abgedeckt, dann nehmt den Antrag halt von der TO. | |
Antragsbegründung: | |
Reiche ich nach gemäß §8 (4) NRW Satzung. Wenn das unzulässig ist oder durch §8 (4) nicht abgedeckt, dann nehmt den Antrag halt von der TO. |
Zusätzliche Angaben | |||
Zusammenfassung des Antrags: | Der LV NRW braucht dringend eine umfassende Reform der Landesverbandsverwaltung - es geht so nicht weiter | ||
Schlagworte: | verwaltung, reform, schatzmeisterei, mitgliederverwaltung |
Diskussion |
ACHTUNG: Anmerkung der Antragskomission: Zitat aus dem betreffenden Abschnitt der Landessatzung:
"Geändert werden können einzelne Wörter und Formulierungen, Textpassagen können gestrichen oder ergänzt werden. Dabei darf die grundsätzliche Intention des Antrags nicht verändert werden." Da wir die grundsätzliche Intention des Antrages nicht erahnen können bzw. diese auch nicht ersichtlich ist, müssen wir Deinen Antrag leider zurückweisen. :( |