NRW:Landesparteitag 2014.2/Anträge/SÄA014
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Satzungsänderungsantrag | Antragsnummer: | SÄA014 |
Antragsteller: |
Thomas Weinbrenner |
Einreichungsdatum: |
nicht fristgerecht |
Autor: | TWeinbrenner | letzte Änderung: | 27.06.2016 12:11:08 UTC von MacGyver1977 |
Abstimmungsergebnis: | Angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details | ||
Konkurrenzanträge: | SÄA013 |
Antrag | |
Antragstitel: | Regionalverbände als Gliederung listen |
Antragstext: | |
Der Landesparteitag möge beschließen §5(1) zu ändern nach
"Der Landesverband gliedert sich in Bezirks- (Regierungsbezirke), Regional-, Kreis- (Landkreise, kreisfreie Städte, Städteregionen) und Ortsverbände (Stadtbezirke, Stadtteile, Gemeinden)." | |
Antragsbegründung: | |
Der Status der Regionalverbände in der Satzung ist widersprüchlich.
Sie sind eine Gliederung, schließlich sind sie im §5 Gliederung definiert. Sie sind aber KEINE Gliederung, denn sie sind in der Aufzählung in §5(1) nicht aufgeführt. Dies ist die Option, den Widerspruch zu lösen, indem man die Regionalverbände in die Aufzählung in §5(1) aufnimmt. Dies ist die einfachste Lösung, mit den geringsten Auswirkungen. |
Zusätzliche Angaben | |||||||
Schlagworte: | Regionalverbände, Gliederung | ||||||
Satzungsänderungsübersicht: |
(Evtl. muss dieser Antrag noch von der Antragskommission eingepflegt werden) | ||||||
§5 - Gliederung
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Die Vollständigkeit und korrekte Anzeige der Satzungsänderung kann von der Antragskommission nicht garantiert werden ! |