NRW:Landesparteitag 2014.1/Anträge/X015
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Sonstiger Antrag | Antragsnummer: | X015 |
Antragsteller: |
Christian Gebel |
Einreichungsdatum: | 14.03.2014 23:10:51
via RT-Nr.: 104455fristgerecht |
Autor: | MacGyver1977 | letzte Änderung: | 29.06.2016 14:40:50 UTC von MacGyver1977 |
Abstimmungsergebnis: | "Altlasten" Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details |
Antrag | |
Antragstitel: | Ombudsleute |
Antragstext: | |
Der LPT möge aus seiner Mitte einen oder mehrere Ombudsleute vorschlagen, die der Vorstand anschließend mit dieser Aufgabe betraut.
Aufgabe der Ombudsleute sind:
Ombudsleute erhalten im Rahmen ihrer Aufgaben Zugriff auf schutzwürdige personenbezogene Daten und sind zu deren Schutz verpflichtet
Darüber hinaus möge der LPT bestimmen, ob auch die folgenden Aufgaben diesen Ombudsleuten übertragen werden sollen:
Mehrere Ombudsleute können die aufgeführten Aufgaben unter sich aufteilen. | |
Antragsbegründung: | |
Mitglieder des Landesverbandes müssen sich auf die unvoreingenommene Behandlung ihrer Anträge durch den Landesvorstand verlassen können. Das ist insbesondere bei Anträgen, die sich gegen die Arbeit des Vorstandes richten, nicht vollständig zu gewährleisten. Ombudsleute schaffen hier Abhilfe.
Ombudsleute werden aber nur in Anspruch genommen, wenn die Beteiligten sie respektieren. Daher sollte die Auswahl dem Landesparteitag obliegen. Und weil die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten weitgehend denen von Mediatoren entsprechen, könnten die Ombudsleute diese Tätigkeit ebenfalls übernehmen. In einem nächsten Schritt kann die Inanspruchnahme der Ombudsleute evaluiert werden, um sie gegebenenfalls auf einem der kommenden Landesparteitage durch einen Satzungsänderungsantrag in der Satzung zu verankern. |
Zusätzliche Angaben | |||
Zusammenfassung des Antrags: | Ombudsleute |