NRW:Landesparteitag 2014.1/Anträge/X001
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| Antragsübersicht | |||
| Antragstyp: | Sonstiger Antrag | Antragsnummer: | X001 | 
| Einreichungsdatum: | 
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| Autor: | Markus von Krella | letzte Änderung: | 29.06.2016 14:39:27 UTC von MacGyver1977 | 
| Antragsgruppe: | Parteiinternes | Abstimmungsergebnis: |  "Altlasten" Hinweis:  Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6  von vorherigem LPT übernommen<br />-5  formal ungenügend<br />-4  nach Fristablauf gestellt<br />-3  vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2  innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1  Unklar<br />0  neu eingestellter Antrag<br />1  Zugelassen<br />2  Angenommen<br />3  Abgelehnt<br />4  Zurückgezogen<br />5  Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6  Angenommen & Eingepflegt<br />7  Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8  formal abgelehnt<br />9  verschoben auf nächsten LPT<br />10  "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11  nicht behandelt<br />12  an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details | 
| Antrag | |
| Antragstitel: | Abstimmungen per Briefwahl | 
| Antragstext: | |
| Der Landesparteitag möge beschließen, Abstimmungen per Briefwahl gemäß § 8 (2) der Landessatzung für verbindliche Änderungen der Landessatzung, Programme und Wahlprogramme  mindestens zweimal jährlich durchzuführen. Der Landesvortand möge hierfür die entsprechenden Strukturen schaffen. | |
| Antragsbegründung: | |
| Abstimmungen per Briefwahl wären - zwar ein analoger - aber dennoch sinnvoller Schritt hin zu der von uns gepredigten Basisbeteiligung, bis ein digitales Werkzeug zur Verfügung steht. Vorteile: Auch offliner könnten mitstimmen, geheime Wahlen wären möglich. In der Landessatzung ist das bereits vorgesehen. Nachteile: Kostet Porto, Umschläge, Papier, Toner/Tinte, Manpower für den Versand und die Auswertung notwendig. | |
| Zusätzliche Angaben | |||
| Zusammenfassung des Antrags: | Der Landesparteitag möge beschließen, Abstimmungen per Briefwahl gemäß § 8 (2) der Landessatzung für verbindliche Änderungen der Landessatzung, Programme und Wahlprogramme mindestens zweimal jährlich durchzuführen. | ||
| Schlagworte: | Briefwahl, Basisentscheid, SMV | ||


